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Coronavirus: Baumärkte dürfen Privatkunden beliefern


Außer-Haus-Verkauf noch möglich / Bei Bereitstellung der Ware auf Abstand achten
26. März 2020

Wegen der Corona-Krise dürfen viele Geschäfte nicht mehr öffnen. Einschränkungen gelten auch für Baumärkte und Gartencenter. Sie dürfen in ihren Räumen und auf ihren Betriebsflächen keine Privatkunden mehr bedienen; geöffnet haben dürfen sie nur noch für Gewerbekunden.

Allerdings bleibt ein Außer-Haus-Verkauf weiterhin möglich, wie der Landkreis Leer in einer Pressemitteilung betont. Privatkunden können also bei Baumärkten, Baustoffhändlern und Gartencentern telefonisch oder online Ware bestellen und sich nach Hause liefern lassen. Möglich ist auch, dass die Betriebe die bestellten Artikel außerhalb der Geschäftsräume zur Abholung bereitstellen.

Bei der Abholung von Waren ist allerdings auf die Einhaltung der geltenden Regeln zu achten. Menschenansammlungen müssen vermieden werden, der Mindestabstand zwischen Personen von anderthalb Metern sollte gewahrt bleiben. Die Betriebe haben zur Wahrung dieser Regelungen entsprechende Vorkehrungen zu treffen, zum Beispiel Abstandslinien auf dem Boden, kontaktlose Abholung.

 

 

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