Meldungsdatum: 30.03.2020
„Wir haben in Osnabrück eine durch den Rat verabschiedete, sehr kundenfreundliche Erstattungsregelung der Unterrichtsgebühren im Falle von Ausfall, der in der Ursache bei der Musik- und Kunstschule liegt. Dazu gehört dann natürlich auch das Eintreten von höherer Gewalt wie jetzt z.B. die Ansage zum allgemeinen Unterrichtsausfall als Schutz gegen eine Ausbreitung des Coronavirus“, erläutert Erster Stadtrat Wolfgang Beckermann.
Wie lange die städtische Musik- und Kunstschule für Unterricht und Veranstaltungen geschlossen bleibt, hängt von der Regelung der allgemeinbildenden Schulen ab. Denn außer den Unterrichten in den Haupthäusern Caprivistraße 1 und dem Johannistorwall 12a (Kunstwerkstatt) ist die Musik- und Kunstschule an gut 60 weiteren Unterrichtsstandsorten in der Stadt unterwegs. Besonders im Ganztagsbetrieb oder in der KiTa sind die regelmäßig wöchentlich stattfindenden musikalisch-künstlerischen Angebote besonders wichtig. Die Bildungseinrichtungen und Eltern verlassen sich auf ihre städtischen Bildungspartner.
Die Leiterin der Musik- und Kunstschule Sigrid Neugebauer-Schettler weist darauf hin, dass die Arbeit nicht ruht. „Die Musik- und Kunstschule ist sehr aktiv, um auf digitalem Wege Kontakt zu Ihren Schülerinnen und Schülern zu halten, dazu gehört der persönliche Austausch mit den Lehrenden, aber auch das Erstellen von Tutorials“.
Es lohnt sich auf die Internetseite der Musik- und Kunstschule www.osnabrueck.de/musikschule zu schauen. Dort findet man die kleinen Lehrfilme, die vom professionellen Reinigen der Instrumente über Anleitungen zum Komponieren bis zum Vermitteln von bestimmten Spieltechniken reichen. Und die Lehrenden der Kunstschule haben eine ganze Sammlung von Anregungen zum künstlerischen Gestalten auf den Weg gebracht.
Pressekontakt: Heiko Mitlewski | Telefon 0541 / 323-3217 | mitlewski@osnabrueck.de
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