Meldungsdatum: 31.03.2020
Der Landkreis Peine hat am Dienstag, 31. März 2020, eine weitere Allgemeinverfügung im Hinblick auf die Corona-Pandemie erlassen. Durch diese wird im Wesentlichen ein Aufnahmestopp für Heime, für ambulant betreute Wohngemeinschaften und besondere Formen des betreuten Wohnens sowie für ambulant betreute Wohngemeinschaften zum Zwecke der Intensivpflege verfügt.
Außerdem werden die kontaktreduzierenden Maßnahmen im Bereich der ambulant betreuten Wohngemeinschaften und alle weiteren Formen des betreuten Wohnens durch ein verfügtes Besuchs- und Betretungsverbot dieser Einrichtungen ausgeweitet. Die Verfügung ist ab sofort gültig und auf der Homepage des Landkreises Peine unter www.landkreis-peine.de einsehbar.
Pressekontakt: Fabian Laaß
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