Meldungsdatum: 01.04.2020

Stadt Osnabrück bietet finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Lastenrädern

Das Fahrrad ist ein beliebtes Verkehrsmittel im innerstädtischen Verkehr. Im Alltag stößt es aber manchmal an seine Grenzen, wenn Schweres und Sperriges transportiert werden müssen. Als Lösung dafür bietet sich das Lastenrad an. Auch für die gewerbliche Nutzung sind Lastenräder eine gute Möglichkeit, um Parkplatznot und Autostau zu entgehen. Der Rat der Stadt Osnabrück hat am 17. März 2020 ein kommunales Förderprogramm zur Anschaffung von in Osnabrück genutzten Lastenfahrrädern beschlossen und unterstützt damit Osnabrücker Bürgerinnen und Bürger dabei, klimafreundlich unterwegs zu sein.

Dafür werden 2020 Fördermittel in Höhe von insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung gestellt, für die beiden Folgejahre sind jeweils 100.000 Euro vorgesehen.

Welche Fahrräder fallen unter die Förderung?

Gefördert wird der Kauf von neuen Fahrrädern, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert werden. Darunter fallen ein- und zweispurige, zulassungs- und versicherungsfreie Lastenfahrräder mit und ohne batterieelektrische Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h, die mindestens eine Lastenzuladung von 40 kg (zzgl. Fahrergewicht) ermöglichen. Das Lastenfahrrad/-pedelec muss einen verlängerten Radstand aufweisen sowie über Transportmöglichkeiten verfügen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Wer ist antragsberechtigt und wie hoch ist eine Förderung?

Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Osnabrück können eine Förderung in Höhe von 33 Prozent der Anschaffungskosten erhalten, höchstens jedoch 750 Euro für Lastenräder und 2.000 Euro für Lastenpedelecs. Antragsberechtigt sind ebenfalls

Sie können eine Förderung in Höhe von 25 Prozent der Anschaffungskosten erhalten, maximal 500 Euro für Lastenräder und 1.500 Euro für Lastenpedelecs. Die geförderten Lastenfahrräder/-pedelecs müssen durch diejenigen, die den Antrag gestellt haben, für die Dauer von drei Jahren privat, für gewerbliche oder gemeinnützige Zwecke im Stadtgebiet von Osnabrück genutzt werden. Es ist zu beachten, dass vor dem schriftlichen Bewilligungsbescheid kein Kaufvertrag abgeschlossen werden darf.

Die Förderung erfolgt nach dem „Windhundprinzip“, das heißt entscheidend ist der Zeitpunkt der Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 

Für die Antragstellung ist ein Angebot für ein Lastenrad notwendig. Da die lokalen Zweiradhändler wegen der Corona-Pandemie zurzeit geschlossen haben, wird der geplante Beginn der Antragstellung verschoben. Informationen zu den Terminen werden auf  www.osnabrueck.de/lastenrad veröffentlicht, ebenso die Antragsformulare, die dort circa vier Wochen vor dem Starttermin, zum Download zur Verfügung gestellt werden.  

Pressekontakt: Nina Hoss | Telefon: 0541/323-4681 | E-Mail: hoss.n@osnabrueck.de