Meldungsdatum: 03.04.2020

Luftreinhalteplan Osnabrück zeigt Wirkung – Deutsche Umwelthilfe klagt trotzdem

Mitten in der Corona-Krise hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg der Stadt mitgeteilt, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Stadt mit dem Ziel verklagt, den geltenden Luftreinhalteplan (LRP) so zu ändern, dass weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) ergriffen werden. Oberbürgermeister Wolfgang Griesert ist nicht nur über den Zeitpunkt erstaunt: „Wir haben alle denkbaren Maßnahmen hinsichtlich ihrer Eignung, Umsetzbarkeit und Verhältnismäßigkeit längst geprüft. Der Rat hat eine Kombination aus realistischen und zielführenden Maßnahmen beschlossen, die schon umgesetzt sind oder sich in der Planung befinden. Im vergangenen Jahr lag so nur noch am Neuen Graben der Jahresmittelwert mit 44 Mikrogramm/m3 Luft über dem Grenzwert.“

„Der Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm wird auch dort noch dieses Jahr eingehalten werden“, zeigt sich Fachbereichsleiter Detlef Gerdts überzeugt, denn gerade dort werde sich die für den Herbst 2020 vorgesehene Elektrifizierung von zwei weiteren Metrobuslinien, die schrittweise erfolgende Modernisierung der gesamten Busflotte und die Nachrüstung der EUROV/EEV-Busse der Stadtwerke Osnabrücker mit NO2-Filtern auswirken. Bis Ende des Jahres verfüge dann die Hälfte der ca. 350 Busse umfassenden Busflotte, die die Stadt Osnabrück regelmäßig befahren, über den besonders umweltfreundlichen EURO VI Standard. Nachdem auch jüngst ein weiterer Schritt zur Verwirklichung einer umweltsensitiven Verkehrslenkung gemacht wurde und zusätzliche Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs erfolgt sind, sieht die Stadt dem Klageverfahren mit Gelassenheit entgegen. „Bis zum 8. Mai werden wir nun eine Klageerwiderung erarbeiten und an das OVG Lüneburg schicken“, so Stadtbaurat Frank Otte abschließend.