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Hanau, 07. April 2020
Strenge Regelung der Landesverordnung untersagt Betrieb von Eisdielen

Für eine rege Diskussion in der Stadtgesellschaft hat die gestrige Entscheidung der Stadt Hanau gesorgt, mit Blick auf das bevorstehende Osterfest den Blumenhändlern zu erlauben, ihre Geschäfte wieder zu öffnen. Kritik wurde vor allem dahingehend laut, dass, wenn es schon Lockerungen in den Beschränkungen gebe, auch die Eisdielen wieder ihren Betrieb aufnehmen dürfen sollten. „So verständlich dieser Wunsch bei dem sonnigen Wetter auch sein mag, haben wir an dieser Stelle leider keinen Ermessensspielraum“, erläutert Oberbürgermeister Claus Kaminsky, dass hier die Verordnung des Landes Hessen greift, wonach Eisdielen bis auf weiteres geschlossen bleiben müssen „Die Regelung hinsichtlich der Blumenläden in der städtischen Allgemeinverfügung war dagegen strenger als die Beschränkungen des Landes, das mehr Ausnahmen zugelassen hatte.“ Nachdem jedoch erkennbar wurde, dass sich viele Kundinnen und Kunden an die Auflagen halten, indem sie den geforderten Abstand wahren und Masken tragen, um ihr Umfeld zu schützen, sei es das richtige Signal gewesen, auf das Niveau der Landesverordnung zurückzukehren und mehr Freiheiten zuzulassen.

 



Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929

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