Meldungsdatum: 08.04.2020
Da die Osterfeuer in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie ausfallen, besteht für den Krisenstab des Landkreises Peine sowie die Kreisfeuerwehr die Befürchtung, dass private Osterfeuer mit mehreren Gästen in heimischen Gärten organisiert werden könnten. Das ist jedoch verboten.
Erlaubt ist das Verbrennen von Holz in Feuerkörben oder –schalen. „Dort sollte allerdings nicht der gesamte Baumschnitt aus dem Garten mit einem Mal abgebrannt werden. Sollte die Feuerwehr alarmiert werden, müssen die Kosten vom Verursacher getragen werden“, warnt Kreisbrandmeister Rüdiger Ernst. Die gesetzlichen Vorgaben zum Verbrennen mit einem Feuerkorb sollten deshalb eingehalten werden.
Auch auf privaten Grundstücken gelten die Regelungen zur Beschränkung sozialer Kontakte. Das heißt, größere Menschenansammlungen, Feiern oder andere private Veranstaltungen sind untersagt. „Wir bitten darum, auch an den Osterfeiertagen auf soziale Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes und der nahen Verwandtschaft weitestgehend zu vermeiden“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß. Die Ordnungsämter und die Polizei werden verstärkt kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden.
Pressekontakt: Fabian Laaß
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