Gemeinsam sicher durch die Osterfeiertage

08.04.2020 | Herten

Stadt weist auf aktuelle Corona-Regeln hin

Die Corona-Schutzverordnung schränkt das öffentliche Leben und die eigenen Gewohnheiten zurzeit stark ein. Nun steht Ostern vor der Tür und damit für viele die Frage: Was ist während der Feiertage eigentlich erlaubt und was gesetzlich verboten? Die Stadt Herten weist vor dem langen Wochenende deshalb nochmal auf die wichtigsten Regeln hin und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Bitte seien Sie solidarisch und halten sich an das geltende Kontaktverbot. Nur so schützen Sie sich und andere!“

Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert auch über Ostern verstärkt, ob die Verbote eingehalten werden.

Osterspaziergang

Anders als in anderen Bundesländern gibt es in NRW keine Ausgangssperre. Allerdings gelten folgende Einschränkungen durch die landesweite Kontaktsperre: Ansammlungen ab drei Personen in der Öffentlichkeit sind verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind Familien, in einem Haushalt lebende Personen und die Begleitung minderjähriger sowie unterstützungsbedürftiger Menschen. Der traditionelle Osterspaziergang muss also nicht ausfallen. Aber auch hier gilt die Devise: Bitte Abstand halten, wenn andere Personen den Weg kreuzen oder einem unterwegs Freunde und Bekannte begegnen. Das heißt, dass man natürlich stehen bleiben und sich unterhalten darf, allerdings mit genügend Abstand und nicht so lange, wie vielleicht sonst üblich.

Wer während der Feiertage, aber auch sonst, zu einem Spaziergang aufbricht, sollte sich gut überlegen, ob er oder sie einen ohnehin gut besuchten Ort wie den Schlosspark oder die Halde Hoheward aufsucht. Denn je mehr Menschen sich an diesen Orten befinden, desto schwieriger ist es, auf Distanz zu gehen. Hinzu kommt, dass in den vergangenen Wochen bei schönem Wetter die Parkplätze an diesen Hotspots völlig überlastet waren. Allein dies könnte und sollte ein Indiz dafür sein, ob ein Besuch der Anlage sinnvoll ist.

Osterfeuer

In diesem Jahr sind Brauchtumsfeuer zu Ostern aus Infektionsschutzgründen ausnahmslos nicht erlaubt. Auch sonstige Veranstaltungen und Menschenansammlungen (mit mehr als zwei Personen) dürfen weiterhin nicht stattfinden.

Besuche im Seniorenheim, Krankenhaus und in Pflegeeinrichtungen

Besuche in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind aktuell grundsätzlich untersagt. Denn: Ältere und kranke Menschen zählen zur Hochrisikogruppe bei einer Infektion mit dem Coronavirus. Auch wenn es dem normalen Verständnis widerspricht: Nur ein Fernbleiben tut den Verwandten, Bekannten und befreundeten Personen in diesen Einrichtungen in der aktuellen Situation gut. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patientinnen und Patienten freuen sich aber sicher über zahlreiche Anrufe und Osterpost.

Private Osterbesuche

Besuche unter Bekannten und Verwandten sind grundsätzlich weiter erlaubt. Allerdings sollte hier wohlüberlegt sein, ob Besuche nicht vielleicht verschoben werden können und wen man auf die Einladungsliste für das Osterkaffeetrinken oder das Familiengrillen setzt. Insbesondere ältere und kranke Menschen zählen zur Hochrisikogruppe bei einer Infektion mit dem Coronavirus.

Ausnahme: Das Feiern im privaten Raum stößt dann seine Grenzen, wenn es zu sehr ausufert und einer öffentlichen Veranstaltung gleicht. Große Gartenfeste zum Beispiel sollten besser verschoben werden.

Besuch von Spielplätzen

Die insgesamt 64 Spielplätze und zwölf Spielpunkte im Stadtgebiet sind weiterhin geschlossen, die Nutzung ist untersagt.

Picknick im Freien

Auch wenn das frühlingshafte Wetter dazu einlädt: Picknicken in der Öffentlichkeit ist in der aktuellen Situation nicht erlaubt. Die Corona-Schutzverordnung NRW untersagt ebenso das Grillen in der Öffentlichkeit, dies ist allerdings auch sonst in Herten zu keiner Zeit gestattet.

Einkaufen

Einkäufe für das lange Wochenende sollten möglichst frühzeitig erledigt werden, damit am Samstag nicht zu viele Kundinnen und Kunden gleichzeitig in die Geschäfte strömen. Alternativ bietet sich außerdem ein Einkauf auf dem Wochenmarkt an – vor Ostern ausnahmsweise schon am Donnerstag, 9. April, auf dem Hertener Marktplatz. Denn an der frischen Luft ist das Ansteckungsrisiko geringer als in geschlossenen Räumen.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden außerdem weiterhin dringend darum gebeten, auf Hamsterkäufe zu verzichten. Es ist absolut nicht zu befürchten, dass bestimmte Produkte wie Nudeln oder Toilettenpapier knapp oder rationiert werden. Hamsterkäufe sorgen vielmehr für Probleme bei bestimmten Einrichtungen oder Personen, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten – nämlich dann, wenn sie später am Tag vor leeren Regalen stehen und Produkte der Grundversorgung nicht mehr vorfinden. Dabei ist genug für alle da, wenn jede Kundin und jeder Kunde verantwortungsvoll einkaufen geht.

Derweil ist der Einzelhandel dazu angehalten, in den Geschäften besondere Vorkehrungen zum Schutz der Kundschaft einzurichten. Im eigenen Interessen sollten die vorgegebenen Regeln befolgt und darüber hinaus ausreichend Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden.

Trotz aller Einschränkungen wünscht die Stadt Herten in dieser besonderen Zeit allen Hertenerinnen und Hertenern ein schönes Osterfest!

Weitere Informationen gibt es unter www.herten.de/corona.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ramona Eifert, Telefon: 02366 303-378, r.eifert@herten.de



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Logo Stadt Herten