Meldungsdatum: 08.04.2020

Soforthilfen für Wolfsburger Vereine und Institutionen

Die weitreichenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie haben nicht nur bei Gewerbetreibenden zu teils existenzbedrohlichen Wirtschaftslagen geführt. Auch gemeinnützige Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kultureinrichtungen sowie ähnliche Einrichtungen und Organisationen haben finanzielle Engpässe zu verzeichnen.

 

Die Stadt Wolfsburg hat daher nach der „Soforthilfe Wirtschaft“, welche finanzielle Unterstützung für von der Corona-Pandemie betroffene Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bietet, nun die „Soforthilfe für gemeinnützige und kulturelle Einrichtungen, Vereine und ähnliche Organisationen und Einrichtungen“ veröffentlicht.  Ziel ist es, mit der Soforthilfe eine schnelle Unterstützung von maximal 2.500 Euro je Zuwendungsempfänger*in zukommen zu lassen. 

 

"Vereine, Verbände und ähnliche Organisationen nehmen in unserer Gesellschaft wichtige und elementare Aufgaben wahr. Wir in Wolfsburg können mit Stolz auf eine breite Vereins-, Sport- und Kulturlandschaft blicken, diese gilt es zu bewahren. Daher ist es für uns als Stadt Wolfsburg selbstverständlich diese Institutionen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und vor existenzbedrohlichen Situationen zu bewahren,“ so Oberbürgermeister Klaus Mohrs.

 

Kämmerer Andreas Bauer sieht ebenfalls Handlungsbedarf: "Gemeinnützige Institutionen, Vereine und ähnliche Organisationen stehen wie Gewerbetreibende vor der herausfordernden Situation, bei ausbleibenden Einnahmen, Fixkosten, wie Miete für Vereinsheime oder Personalkosten, decken zu müssen. Mit der Förderrichtlinie möchten wir diesen Institutionen, auch in für die Stadt Wolfsburg herausfordernden haushalterischen Zeiten, bei Seite stehen.“

 „Als Kulturdezernent ist es mir ein besonderes Anliegen, dass die in Wolfsburg nicht weg zu denkenden kulturellen Institutionen und Vereine finanziell in dieser Krise unterstützt werden. Auch hier gilt es schnell zu helfen. Die Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH unterstützt daher gerne mit großem Engagement bei der Abwicklung der Förderrichtlinie“, erklärt Erster Stadtrat und Geschäftsführer der Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH Dennis Weilmann.

 Zuwendungsempfänger*innen sind gemeinnützige Einrichtungen, Vereine der Freien Wohlfahrtspflege, Kultureinrichtungen, Kultur- und Sportvereine und ähnlichen Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in Wolfsburg und / oder soweit es die Tätigkeit im Stadtgebiet Wolfsburg betrifft. Insgesamt stellt die Stadt Wolfsburg für diese Förderung Haushaltsmittel in Höhe von einer halben Millionen Euro zur Verfügung. Sind diese aufgebraucht, muss auch bei Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen und Einhaltung der Antragsfrist eine Ablehnung des Antrags erfolgen.

 Wie schon bei der „Soforthilfe Wirtschaft“ unterstützt die Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH (WMG) bei der Umsetzung der kommunalen „Soforthilfe für gemeinnützige und kulturelle Einrichtungen, Vereine und ähnliche Organisationen und Einrichtungen. Die Förderung "Soforthilfe für gemeinnützige und kulturelle Einrichtungen, Vereine und ähnliche Organisationen und Einrichtungen" kann ab Donnerstag, den 9. April 2020 ab 18 Uhr bei der Stadt Wolfsburg über die Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH beantragt werden. Das Antragsformular sowie die vollständige Förderrichtlinie sind unter coronavirus.wmg-wolfsburg.de abrufbar. Die Antragsfrist endet zum 30. April 2020.

Pressekontakt: kommunikation@stadt.wolfsburg.de