Meldungsdatum: 09.04.2020
Die Stadt Osnabrück hat bereits am 19. März verfügt, dass aufgrund der Corona-Krise die Sonn- und Feiertagsregelungen für Geschäfte aufgehoben werden. Unter anderem der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte und Apotheken dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln seitdem auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Für Karfreitag, 10 April, Ostersonntag, 12. April, und Ostermontag, 13. April, gilt diese Ausnahme jedoch nicht. Die Verkaufsstellen müssen geschlossen bleiben.
Alle Allgemeinverfügungen der Stadt stehen unter www.corona-os.de/bekanntmachungen/bekanntmachungen-stadt zum Download bereit.
Pressekontakt: Simon Vonstein | Telefon: 0151/15540646 | E-Mail: vonstein@osnabrueck.de
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