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Auslandsrückkehrer müssen sich beim Gesundheitsamt melden


Corona: Landkreis Leer weist auf Quarantäne-Pflicht hin
15. April 2020

Wer nach einem Auslandsaufenthalt wieder in den Landkreis Leer einreist, hat sich wegen der Corona-Krise gleich nach seiner Rückkehr beim Gesundheitsamt zu melden. Zum einen könnte umgehend besprochen werden, ob eine häusliche Quarantäne notwendig ist oder nicht. Zum anderen ließen sich bei einer Ansteckung mit dem Corona-Virus möglicherweise Infektionswege nachvollziehen. Darauf weist die Kreisverwaltung Leer hin. Das Gesundheitsamt ist unter der Telefonnummer 0491/926 4545 zu erreichen.

Hintergrund ist die Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die vom zuständigen Sozialministerium noch einmal präzisiert worden ist. Danach sind alle Personen, die nach einem Auslandsaufenthalt von mehr als 48 Stunden nach Niedersachsen einreisen, dazu verpflichtet, sich unverzüglich für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Sofern sie Symptome haben, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus zurückzuführen sein könnten, gilt diese Pflicht auch dann, wenn sie weniger als 48 Stunden im Ausland waren. Um vorzusorgen, bittet der Landkreis Leer jedoch alle aus dem Kreisgebiet stammenden Auslandsrückkehrer darum, sich grundsätzlich beim Gesundheitsamt zu melden.

In der präzisierten Verordnung findet sich jetzt zudem eine Regelung für medizinisches Personal. Demnach müssen sich „Beschäftigte im Gesundheitswesen und im Pflegebereich“ nicht in Quarantäne begeben, wenn sie symptomfrei sind. Für diese Personen gilt das Betretungsverbot bestimmter Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime nicht mehr. Ärzte und Ärztinnen sowie Pflegepersonal aus den Niederlanden können damit weiterhin ohne 14-tägige Auszeit in den Kliniken und Pflegeeinrichtungen im Kreis Leer weiterbeschäftigt werden.

Den Verordnungstext finden Sie auf: https://www.landkreis-leer.de/coronavirus

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