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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 16.04.2020
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Corona-Virus: Schutzmaßnahmen bis 3. Mai verlängert – Erste Lockerungen für Einzelhandel und Schulen In ihrer gestrigen Konferenz haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einen Beschluss für die weitere Vorgehensweise bei der Corona-Pandemie gefasst. Dabei weisen sie darauf hin, dass sich jeder bewusst machen müsse, dass die Epidemie durch die Verlangsamung der Infektionsketten der letzten Wochen nicht bewältigt sei, sie dauere an. Deshalb könne man nicht zum gewohnten Leben der Zeit vor der Epidemie zurückkehren, sondern müsse lernen, wie für eine längere Zeit mit der Epidemie gelebt werden könne. Als wichtigste Maßnahme vereinbarten die Bundeskanzlerin und die Länderchefs, die Kontaktsperre bis zum 3. Mai aufrecht zu erhalten. Es bleibt also dabei, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten dürfen. Das Iserlohner Ordnungsamt wird also weiterhin Kontrollen durchführen und Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen ahnden. Auch das Verbot für Veranstaltungen, Versammlungen und Partys bleibt bestehen. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August untersagt. Ebenso bleiben die Besuchsbeschränkungen für Kliniken und Pflegeheime bestehen. Kindergärten und Schulen Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen in Nordrhein-Westfalen sollen nach heutigen Informationen ab dem 23. April den Unterricht wieder besuchen können. Hier wartet die Iserlohner Schulverwaltung auf konkretere Informationen aus dem Landesschulministerium. Sobald diese vorliegen, wird die Stadt Iserlohn ausführlich informieren. Geschäfte, Handwerker, Dienstleister, Gastronomie Neben weiteren Punkten enthält der Beschluss der Konferenz auch die dringende Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger, entsprechend der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts Schutzmasken in öffentlichen Räumen, zum Beispiel im ÖPNV oder beim Einkaufen, zu tragen. Rechtzeitig vor dem 4. Mai wollen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland gemeinsam erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen. |
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