Meldungsdatum: 17.04.2020
Vom Land Niedersachsen wurde eine Verlängerung der Schließung von Kindertagesstätten, Horte und kooperativen Horten und Einrichtungen der Kindertagespflege bis zu den Sommerferien (15.07.2020) beschlossen.
Um das Funktionieren der wichtigsten öffentlichen Aufgaben auch in der Pandemiezeit zu gewährleisten, dürfen Notgruppen weiter betrieben werden. Die Notbetreuung findet in den jeweiligen Einrichtungen des Kindes in kleinen Gruppen statt.
Für den Bereich der Jugendhilfe bezieht sich diese Notbetreuung auf alle Angebote in Kindertagesstätten (Krippen, altersübergreifende Gruppen, Kindergartengruppen und integrative Gruppen, Horte und Kooperative Horte) und in der Kindertagespflege.
Erziehungsberechtigte, die in kritischen Infrastrukturen tätig sind, können diese Notbetreuung in Anspruch nehmen. Hierzu gehören folgende Berufsgruppen, die mit Stand vom 17.04.2020 vom Land nicht ergänzt worden sind:
Die vorgenannten Berufsgruppen zählen in der aktuellen Situation (Stand 17.04.2020) zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen und werden grundsätzlich aufgenommen.
Neu ist allerdings, dass nicht mehr beide Elternteile in den Berufsgruppen tätig sein müssen. Das Land macht allerdings deutlich, wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollen Kinder bis zu den Sommerferien möglichst zu Hause betreut werden. Dies würde z.B. auf Familien zutreffen, wo nur ein Elternteil arbeiten geht, Homeoffice geleistet werden kann oder eine andere Betreuung möglich ist.
Neben der Gruppe der Erziehungsberechtigten, die in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind, können auch Härtefälle zur Notbetreuung zugelassen werden. Diese liegt etwa bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall vor.
Zu diesen Härtefällen zählt das Land auch „Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen die Notbetreuung nutzen können“. Bei Beratungsbedarf kann hier der Fachdienst Familie/Sozialer Dienst in Anspruch genommen werden.
Die Grundschulen werden ab dem 4.5.2020 für die 4. Klassen öffnen. Hier gilt weiterhin nach Abschluss der Schulzeit (in der Regel ab 13.00 Uhr), dass die Einrichtungen der Horte/ Kooperativer Horte) die Notbetreuung übernehmen. Das heißt konkret, dass die Betreuung weiterhin in kleinen Gruppengrößen stattfinden soll und nicht alle Kinder, die zur Schule gehen, die Notbetreuung dann auch nutzen können.
Alle Informationen zur Notbetreuung können Sie auf der Internetseite der Stadt Osnabrück https://www.corona-os.de/informationen-fuer/eltern-kitas-und-schulen/ sowie auf den Seiten des Kultusministeriums https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/ abrufen.
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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