Neue Regelungen durch landesweite Coronaschutzverordnungen

21.04.2020 | Herten

Aufhebung der bisher gültigen Allgemeinverfügungen

In der Konferenz am 15. April hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Landesregierungen auf den weiteren Fahrplan in der Corona-Krise geeinigt. Demnach wird die seit Mitte März geltende Kontaktsperre bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Zudem wurden Einigungen zum Schulbetrieb, zu Geschäftsöffnungen und Großveranstaltungen sowie Religionsausübungen erzielt. Konkrete Vorgaben hierzu machen die neuen Coronaschutzverordnungen des Landes NRW die am Montag, 20. April, in Kraft getreten sind.

Hier eine kurze Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts der Verordnungen:

Kontaktsperre

Die Verordnungen untersagen auch weiterhin Menschenansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit bis zum 3. Mai 2020. Hiervon ausgenommen sind weiterhin Familien, in einem Haushalt lebende Personen und die Begleitung minderjähriger sowie unterstützungsbedürftiger Menschen.

Schulbetrieb

Der Schulbetrieb soll ab Donnerstag, 23. April 2020, für weiterführende Schulen und Berufsschulen schrittweise wiederaufgenommen werden – zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge. Grundschulen sollen ab dem 4. Mai 2020 schrittweise wieder geöffnet werden, vorerst für die Kinder der vierten Klassen.

Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen ab Donnerstag, 23. April, wieder in den weiterführenden Schulen stattfinden können. Dabei sind die besonderen Anforderungen an den Infektionsschutz zu beachten: verkürzte Reinigungsintervalle in Sanitärräumen, Desinfektionsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Sicherung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern durch verkleinerte Lerngruppen oder größere Unterrichtsräume.

Notbetreuung Schulen und Kitas

Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Berufsgruppen arbeiten, werden weiterhin in Notgruppen betreut. Die Notbetreuung wurde allerdings auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Zu den bisherigen Tätigkeitsbereichen kommen folgende hinzu:

  • Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin
  • Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemittel und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen, synthetischem Kautschuk in Primärformen
  • Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
  • Herstellung von versorgungsrelevanten Textilien
  • Private Wach- und Sicherheitsdienste
  • Rechtsberatung

Öffnung von Geschäften mit Verkaufsfläche

Geschäfte bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Einrichtungshäuser und Babyfachmärkte können ab Montag, 20. April, wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten.

Friseurbetriebe können voraussichtlich – unter den gleichlautenden Auflagen und unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung – ab dem 4. Mai wieder öffnen.

Religionsausübung

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht stattfinden.

Veranstaltungen

Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

In Herten sind hiervon insbesondere die Veranstaltungen Blumen- und Gartenmarkt, Kunstmarkt sowie die Extraschicht betroffen. Auch das geplante Europawochenende muss unter diesem Aspekt abgesagt werden. Weitere geplante städtische Veranstaltungen werden noch individuell anhand ihrer Rahmenbedingungen geprüft und – soweit erforderlich – gesondert abgesagt.

Rathaus und städtische Einrichtungen

Trotz der Einschränkungen durch das Coronavirus werden im Rathaus weiterhin die wichtigsten Dienstleistungen und die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt. Viele Arbeitsabläufe wurden digitalisiert und die Mitarbeitenden sind per Telefon und E-Mail für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Um die Ausbreitung des Coronavirus weiterhin zu verlangsamen, bleibt das Rathaus für den normalen Publikumsverkehr geschlossen. Zwingend notwendige Termine können wie gehabt unter der Telefonnummer 02366 303-387 oder per E-Mail an stadtverwaltung@herten.de vereinbart werden. Das Bürgerbüro im Rathaus beginnt ab Donnerstag, 23. April, mit der Ausgabe bereits fertiger Ausweisdokumente. Personen, die betroffen sind, werden per Brief benachrichtigt und bekommen einen Termin zur Abholung mitgeteilt, bzw. können dann telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nicht ohne Termin das Rathaus aufzusuchen, es erfolgt eine Einlasskontrolle. Im Rathausgebäude sind der Mindestabstand von 1,5 Metern und die wichtigsten Hygienemaßnahmen zwingend einzuhalten.

Die Stadtbibliothek im Glashaus öffnet ab Donnerstag, 23. April, unter bestimmten Auflagen ihre Türen. Am Eingang werden die Ausweise der kommenden Personen kontrolliert. Jede Besucherin und jeder Besucher muss am Eingang einen Korb mitnehmen. Über die Anzahl der zur Verfügung gestellten Körbe können die Besucherzahlen kontrolliert und eingehalten werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Theke sind durch einen Spuckschutz geschützt. Besucherinnen und Besucher werden aufgefordert, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Die Musikschule Herten, die Volkshochschule und die CreativWerkstatt Jugendkunstschule Herten bleiben weiterhin geschlossen.

Private Reisen und Besuche

Auch wenn die Schutzverordnung es nicht verbietet: Bürgerinnen und Bürger bleiben angehalten, auf private Reisen und Besuche weiterhin zu verzichten.

Einschränkungen, die bestehen bleiben

Spiel- und Bolzplätze sind in Herten weiterhin gesperrt. Auch Hochzeiten dürfen aktuell nur mit dem Brautpaar und der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten stattfinden. Beerdigungen sind nur unter freiem Himmel im engsten Familienkreis erlaubt. Weiterhin sind auch Besuche in stationären Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen untersagt. Bars, Clubs, Diskotheken, Theater und Museen müssen ebenfalls geschlossen bleiben. Auch jeglicher Sportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Treffen von Vereinen sind untersagt. Ebenfalls weiterhin verboten sind Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken und der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen, Kneipen und Cafés, ausgenommen davon sind ein Liefer- oder Abholservice für den Verzehr außer Haus.

Weiteres Vorgehen

Die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden die Entwicklung erneut bewerten und auf Grundlage der Erkenntnisse weitere Maßnahmen beschließen.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Herten zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen über die Schließung von Einrichtungen im Stadtgebiet vom 30.03.2020 wurde unterdessen aufgehoben. Die Schutzmaßnahmen nach Landesrecht regeln die relevanten Bereiche, die teilweise inhaltsgleich durch die Allgemeinverfügung bestimmt wurden.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-393, c.herzog@herten.de



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