21. April 2020.
Gemeinsame Pressemitteilung Stadt Kassel und Landkreis Kassel
„Nach den Lockerungen für die Öffnung von Geschäften wird es in Einkaufszonen in Kassel und der kreisangehörigen Kommunen wieder voller und die Einhaltung der Abstandsregelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden nicht immer so eingehalten, wie es notwendig ist“, stellen Oberbürgermeister Christian Geselle und Vizelandrat Andreas Siebert fest. Wenn am kommenden Montag dann auch die ersten Schülerinnen und Schüler und letztlich wieder mehr Menschen den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, werde sich diese Situation noch weiter verschärfen.
„Wir begrüßen daher die Ankündigung des Landes Hessen, sich dem Beispiel anderer Bundesländer anzuschließen und eine landeseinheitliche Regelung für das obligatorische Tragen von Alltagsmasken zu erlassen“, sind sich Geselle und Siebert einig. Es sei den Bürgern ja auch kaum zu vermitteln, dass sich hier ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen entwickelt, der eine Maskenpflicht in der einen Stadt und keine Maskenpflicht im angrenzenden Landkreis mit sich bringt.
„Aus unserer Sicht ist hessenweit ein obligatorischer Mund- und Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen sinnvoll. Ein einfacher Mund-Nasen-Schutz wie mit einem Tuch oder Schal ist ebenfalls ausreichend“, so Geselle und Siebert weiter. Man komme gerade wegen der vorgenommenen Lockerungen nicht um zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen herum. „Es darf nicht sein, dass die bisherigen Erfolge im Kampf gegen das Corona-Virus jetzt aufs Spiel gesetzt werden“, betonen Oberbürgermeister und Vizelandrat.
Geselle und Siebert setzen darauf, dass eine „Maskenpflicht“ im ÖPNV und Einzelhandel auf Verständnis in der Bevölkerung stößt: „Bisher tragen fast alle Menschen die Entscheidungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit – und wir gehen davon aus, dass es auch in diesem Fall so sein wird.“
Beide wiesen darauf hin, dass das Tragen von Masken, egal welcher Art, zentrale Schutzmaßnahmen nicht ersetzen könne. Um das Risiko einer Ansteckung weiter zu minimieren, müssen – neben der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern – auch die Husten- und Niesregeln und eine gute Händehygiene weiterhin strikt eingehalten werden.
Geselle und Siebert betonten abschließend, dass Masken keinesfalls als Erlaubnis missverstanden werden dürfen, trotz Krankheit in die Öffentlichkeit zu gehen. Wer Krankheitssymptome aufweise, solle zuhause bleiben und sich in ärztliche Behandlung begeben.
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