Meldungsdatum: 21.04.2020
Nach der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus vom 17. April 2020 ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Horten sowie der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege weiterhin untersagt. Anstelle der bisherigen „systemrelevanten Berufsgruppen“, die Zugang zur Notbetreuung hatten, hat das Land die Notbetreuung jetzt für Kinder geöffnet, von denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in „betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist“. Das Land hat klargestellt, dass die in diesem Zusammenhang beispielhaft genannten Berufsgruppen weder abschließend sind noch ein Rechtsanspruch auf Notbetreuung besteht.
Die Stadt Osnabrück hat sich bei der Umsetzung der Hinweise des Landes entschieden, die Ausweitung ab Mittwoch, 22. April, in Absprache mit den Trägern der Kindertagesbetreuung im Interesse der Gesundheit der Kinder, der Qualität des Angebotes und im Interesse der Beschäftigten in den Einrichtungen sukzessive umzusetzen.
Auf Grundlage der Vorgaben und Hinweise des Landes, den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und Hinweisen aus der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen hat die Stadt Osnabrück einen Maßnahmenplan „Umsetzung der Notbetreuung in den Kindertagesstätten mit Stand 21. April 2020“ entwickelt und heute an alle Träger verschickt.
Als oberste Maxime der Stadt Osnabrück bei der Umsetzung der Notbetreuung steht weiterhin die Begrenzung auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß, um Infektionsketten so gering wie möglich zu halten.
Wichtige Punkte aus dem Maßnahmenplan in Bezug auf die Umsetzung der Notbetreuung:
Alle Informationen zur Notbetreuung können Sie auf der Internetseite der Stadt Osnabrück unter www.corona-os.de/notbetreuung, https://www.corona-os.de/informationen-fuer/eltern-kitas-und-schulen/ sowie auf den Seiten des Kultusministeriums unter https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/ abrufen.
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Osnabrück" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.