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Meldungsdatum: 22.04.2020

Regelungen der Stadt Borken für eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Für die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschlossene vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs hat die Stadt Borken die folgenden Regelungen getroffen:

 Schulbesuch:

Hygienemaßnahmen:

Schülerbeförderung:

Folgende Hygienestandards wurden in Absprache mit allen Busunternehmen festgelegt:

 


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Regelungen der Stadt Borken für eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Pixabay
Regelungen der Stadt Borken für eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs


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