Meldungsdatum: 24.04.2020
Presseinformation der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH:
Seit dem 15.04.2020 hat die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) bereits eine Ausweitung der Annahme von Abfällen auf den Wertstoffhöfen Borken, Gescher/Velen sowie Gronau vorgenommen. Neben der Annahme von Grünabfällen, wurden dort nach vorheriger Terminabsprache auch Sperrmüll, Möbelaltholz, Altpapier und Kartonagen angenommen.
Auf den drei Wertstoffhöfen sei festgestellt worden, dass sich die Bürger an die vorgegebenen Verhaltensregeln zum Infektionsschutz gehalten haben und auch überwiegend ohne Begleitpersonen gekommen sind, sodass sich möglichst wenig Personen begegnen konnten, teilt Geschäftsführer der EGW Peter Kleyboldt mit. Aufgrund der guten Erfahrungen und der aktuellen Entscheidung auf Bundes- und Landesebene, die Corona-Abwehrmaßnahmen zu lockern, sei nun in Abstimmung mit dem Kreis Borken und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden beschlossen worden, auf allen von der EGW betriebenen Wertstoffhöfen im Kreis Borken (inkl. Wertstoffhof in Rhede) den Normalbetrieb unter Beachtung der empfohlenen Schutzmaßnahmen zu den jeweils regulären Öffnungszeiten ab Montag, 27.04.2020 wieder aufzunehmen.
Die für die 18. Kalenderwoche (27.04. – 02.05.2020) bereits vergebenen Anliefertermine auf den Wertstoffhöfen Borken, Gescher, Velen und Gronau können helfen, die Anlieferung von Abfällen gleichmäßig über den Tag zu verteilen. Die EGW bittet darum, dass die Personen, die bereits einen Termin erhalten haben, sich an diesen Termin orientieren. Die bisherige Anlieferbeschränkung nur auf Sperrmüll, Möbelaltholz, Altpapier und Grünabfall wird aufgehoben. Es werden wieder alle Wertstoffe entgegengenommen.
Um den Infektionsschutz und den Betrieb auf den Wertstoffhöfen aufrecht halten zu können, gilt für alle Bürgerinnen und Bürger bzw. Kunden, die einen Wertstoffhof aufsuchen möchten, dass vor der Einfahrt bzw. vor Betreten des Geländes Mund und Nase abzudecken sind. Dies kann mit Masken (auch sog. „Alltagsmasken“), Schal oder Tuch erfolgen.
Die Anzahl von Fahrzeugen, die gleichzeitig auf das Gelände gelassen werden, wird begrenzt. Darüber hinaus bittet die EGW alle Bürgerinnen und Bürger
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