Meldungsdatum: 24.04.2020
Das Land hat die aktuell geltende Coronaschutzverordnung aktualisiert. Die ab Montag gelten Änderungen betreffen u.a . die Verpflichtung zum Tragen eines Schutzes von Mund und Nase (§12a) sowie Regelungen für Versammlungen zur Religionsausübung (§11) ab dem 1. Mai.
Die Verordnung ist zu finden unter:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/stk_verordnung_24.04.2020.pdf
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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