Meldungsdatum: 24.04.2020

Maskenpflicht: Verordnung des Landes gilt ab Montag

Das Land hat die aktuell geltende Coronaschutzverordnung aktualisiert. Die ab Montag gelten Änderungen betreffen u.a . die Verpflichtung zum Tragen eines Schutzes von Mund und Nase (§12a) sowie Regelungen für Versammlungen zur Religionsausübung (§11) ab dem 1. Mai. 

Die Verordnung ist zu finden unter:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/stk_verordnung_24.04.2020.pdf