Meldungsdatum: 25.04.2020
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig ist das private Angeln ab sofort vorläufig wieder erlaubt. Dabei ist allerdings auf die Regelungen des Kontaktverbots und die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Das gewerbliche Angeln ist weiterhin verboten.
Pressekontakt: Fabian Laaß
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