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Meldungsdatum: 27.04.2020

1. Mai unter den Beschränkungen der Coronaschutzverordnung

Zusammenkünfte von mehr als 2 Personen, sowie das Picknicken und das Grillen im öffenltichen Raum werden nicht toleriert.

Der 1. Mai wird insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gern für ausgiebige Touren und Feiern genutzt. Während der überwiegende Teil der Teilnehmenden in guter Stimmung und friedfertig den 1. Mai begrüßte, kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Eskalationen, insbesondere bei sehr großen Ansammlungen.

Dieses Jahr steht der 1. Mai unter den besonderen Beschränkungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (Coronaschutzverordnung), u.a.

Die Coronaschutzverordnung ist auf der Internetseite der Stadt Borken veröffentlicht. Link: https://www.borken.de/stadtleben/gesundheit/coronavirus/rechtliches.html

Stadt Borken und Polizei werden kontrollieren!

Die Stadtverwaltung Borken und die Polizei stehen sämtlichen friedfertigen Aktionen und Treffen im Rahmen der Coronaschutzverordnung positiv gegenüber. Um jedoch den Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus zu gewährleisten, werden Kräfte der Polizei und des Ordnungsamtes am 1. Mai

Polizei und Ordnungsamt werden daneben die Einhaltung des Jugendschutzes überwachen.

Die Stadt Borken warnt vor den Folgen von Alkoholmissbrauch und appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, insb. an alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen, verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

1. Mai unter den Beschränkungen der Coronaschutzverordnung


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