Meldungsdatum: 27.04.2020

Eindämmung von Corona: Stadt verfügt einschränkende Maßnahmen zum 1. Mai

Um eine schnelle Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, gelten gemäß Coronaschutzverordnung des Landes NRW nach wie vor strenge Auflagen.

So ist es aktuell verboten, sich gemeinsam mit mehr als zwei Personen – ausgenommen Angehörige, Lebenspartner bzw. Personen, die zusammen wohnen - im öffentlichen Raum aufzuhalten. Auch Veranstaltungen sowie das Picknicken und das Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen sind untersagt. 

Da der Kommunale Ordnungsdienst in den vergangenen Tagen vermehrt Ansammlungen von Personen auflösen musste, hat sich der städtische Krisenstab entschieden, vorsorglich für das kommende Maiwochenende (Donnerstag, 30. April bis einschließlich Sonntag, 3. Mai) ganztägig für das gesamte Stadtgebiet Leverkusen auf allen öffentlichen Flächen (Straßen, Wegen, Plätzen, Parks, Wäldern usw.) weitere einschränkende Maßnahmen anzuordnen. 

So gilt während des gesamten Zeitraumes ein Alkoholverbot; auch das Mitführen von Bollerwagen, Handkarren und ähnlichem ist untersagt. Gleiches gilt für die Nutzung von Musikanlagen. 

Dahinter steht die Sorge, dass sich zum 1. Mai bzw. dem anschließenden Wochenende unbeeindruckt vom Pandemiegeschehen größere Personengruppen bilden und entsprechend „ausgerüstet“ durch das Stadtgebiet ziehen. 

Kommunaler Ordnungsdienst und Polizei werden die Einhaltung der Auflagen kontrollieren. Bei Verstößen muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden. 

Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt veröffentlicht:

https://www.leverkusen.de/rathaus-service/downloads/rathaus/amtsblatt/Amtsblatt_Nr._28_vom_27.04.2020.pdf