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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 28.04.2020
Neue Coronaschutzverordnung in Kraft Die neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist am Montag in Kraft getreten. Wie bereits in den Medien berichtet, sind Alltagsmasken bzw. Mund-Nasen-Bedeckungen beim Einkaufen und in Bus und Bahn ab sofort Pflicht. Die Maskenpflicht gilt zudem auch beim Besuch in sämtlichen Verwaltungsgebäuden der Stadt Iserlohn. Kontrollen des Ordnungsamtes in den Geschäften zeigen, dass sich die Einzelhändler und Kunden gut informiert haben und die Verpflichtungen sehr ernst nehmen. Die Geschäftsinhaber stellen Abstände zum Beispiel durch „Einbahnstraßenregelungen“ oder Absperrungen auf der Verkaufsfläche sicher, stellen Desinfektionsmittel für die Hände zur Verfügung und regeln oft persönlich den Einlass der Besucher. Die Kunden sind ebenso sensibilisiert und tragen die geforderte Mund-Nasen-Bedeckung. Die Stadt Iserlohn weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die neue Verordnung auch für den Wochenmarkt gilt. Hier muss auf der gesamten Fläche eine entsprechende Bedeckung getragen werden. Dies gilt für alle Personen, die die Wochenmarktfläche betreten, nicht nur für die Kunden. Auf dem Wochenmarkt gibt es seit letztem Samstag einen neuen Marktstand, der sogenannte Alltagsmasken zum Verkauf anbietet. Die neue Verordnung bringt nicht nur Pflichten, sondern ermöglicht ab dem 1. Mai auch wieder Versammlungen zur Religionsausübung. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften müssen dazu Konzepte zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erarbeiten. Seit Montag besteht auch für große Handelseinrichtungen die Möglichkeit, die Geschäfte zu betreiben, wenn die geöffnete Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht übersteigt. Galeria Kaufhof/Karstadt und Saturn haben davon bereits Gebrauch gemacht. B&U sowie H&M werden im Laufe der Woche öffnen. Über C&A liegen noch keine Informationen vor. |
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