Meldungsdatum: 04.05.2020
Die Maskenpflicht für Kunden des Einzelhandels und des Öffentlichen Personennahverkehrs besteht seit Montag, 27. April. Innerhalb der vom Land Niedersachsen eingerichteten Eingewöhnungsphase von einer Woche sind durch die Ordnungsbehörden bei Verstößen gezielt Hinweise auf die Einhaltung dieser Maskenpflicht erfolgt. Der Krisenstab des Landkreises Peine weist daraufhin, dass Verstöße ab Dienstag, 5. Mai, entsprechend des Bußgeldkataloges des Landes Niedersachsen geahndet werden und bittet alle Bürger an den vorgeschriebenen Orten eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Neben Mund-Nasenmasken können dies auch Schals, Loop-Schals oder geeignete Visiere sein.
Pressekontakt: Fabian Laaß
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