Meldungsdatum: 13.05.2020
Qualitativ hochwertiges Wasser ist einer der wichtigsten Faktoren für die Vorbereitung auf die Folgen des Klimawandels. Örtliche Wasservorkommen, wie die Bocholter Aa, gilt es daher zu erhalten und zu schützen. Die Bocholter Aa trägt nicht nur zum besonderen Charme und der Wohlfühlatmosphäre von Borken bei, sondern sorgt mithilfe von Verdunstung zu einem angenehmeren Mikroklima während sommerlicher sowie frühsommerlicher Hitze- und Trockenperioden. Somit ist es von hoher Wichtigkeit die Kläranlage Borken, deren geklärtes Abwasser mit einer sogenannten wasserrechtlichen Erlaubnis in die Bochholter Aa eingespeist wird, stets in der Reinigungsleistung zu optimieren und weiterzuentwickeln.
Die bestehende wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von geklärtem Abwasser wurde durch die Bezirksregierung Münster als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde erteilt, ist bis Ende 2021 befristet und steht nun zur Erneuerung an. Die gesetzlichen Anforderungen sind in den letzten Jahren immer strenger geworden. So wurde mit der Einführung der Wasserrahmenrichtlinie WRRL (2010) der Grundsatz des Verschlechterungsverbotes für Einleitungen in die Fließgewässer eingeführt. Um dem gerecht zu werden, besteht eine dringende Notwendigkeit zur Verbesserung der Reinigungsleistung der Kläranlage Borken.
Die Stadt Borken beschäftigt sich schon seit längerer Zeit mit der Optimierung und Weiterentwicklung der Kläranlage. Hierzu wurde u.a. das Ingenieurbüro Tuttahs & Meyer mit der Erstellung einer Konzeptstudie und einem Messprogramm zur Verbesserung der Reinigungsleistung der Kläranlage beauftragt. Der Auftakt erfolgte im Jahr 2019. Es folgten gemeinsame Gespräche u.a. mit der Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde, bei denen erste Ergebnisse sowie innovative Verfahren zur Optimierung vorgestellt und abgestimmt wurden.
Aus Sicht der Kläranlage Borken ist die Einführung eines speziellen Verfahrens zur Verbesserung der Reinigungsleistung ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtkonzeptes. Hierbei geht es um die Verbesserung der Absetzeigenschaft von Kleinstteilchen im Klärprozess. Erfahrungen aus dem Verfahren könnten auch langfristig herangezogen werden mit Blick auf die weitere Entwicklung des Gesamtkonzeptes der Kläranlage. Die Investitionskosten für die Einführung des Verfahrens würden rund 2,6 Mio. Euro betragen.
Die Verwaltung hat die Thematik umfangreich aufgearbeitet und den Umwelt- und Planungsausschuss entsprechend informiert. Dieser hat am 06.05.2020 einstimmig beschlossen, die Verwaltung mit der Vorbereitung einer Auftragsvergabe für die Sitzung am 26.08.2020 zu beauftragen.
Nach positivem Beschluss und Auftragsvergabe wäre eine Installation und Inbetriebnahme des Verfahrens bis Ende 2020/Anfang 2021 möglich. Die Einführung wäre ein erster Schritt zur Optimierung der Kläranlage Borken. Auf dieser Grundlage könnte aufgebaut werden, um zeit- und bauintensivere Verfahren eingehend zu prüfen und für die Kläranlage Borken an die zukünftigen Gegebenheiten anzupassen.
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