Meldungsdatum: 08.05.2020
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden, ab dem 9. Mai Lockerungen des bisher geltenden Besuchsverbotes für pflegebedürftigen Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zuzulassen.
Damit sollen künftig Angehörige und wichtige Bezugspersonen die Möglichkeit zu Besuchen in den Heimen erhalten. Demnach können individuelle Besuche mit bis zu zwei Personen unter Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen, wie z.B. Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter, Verwendung von professionellem Mund-Nasenschutz etc., stattfinden; in speziellen Ausnahmefällen auch im Bewohnerzimmer. Möglich ist ein Besuch pro Tag pro Bewohnerin bzw. Bewohner. Die Besuchsdauer kann durch die Heimleitungen begrenzt werden.
Um eine Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner möglichst zu vermeiden, werden Besucherinnen und Besucher zu Symptomen, Krankheiten und Kontakten befragt. Die Besucher müssen sich zudem registrieren lassen. Grundsätzlich können sich Besucherregelungen von Heim zu Heim unterscheiden, da nicht alle Heime über vergleichbare (u.a. bauliche) Voraussetzungen verfügen.
Die Stadt Leverkusen ist derzeit in intensiven Gesprächen mit den Einrichtungsbetreibern und Leitungskräften, um diese zu beraten und in der Umsetzung zu unterstützen.
Alexander Lünenbach, Beigeordneter für Bürger, Umwelt und Soziales, begrüßt es grundsätzlich, dass Heimbewohner wieder direkten Kontakt – wenn auch mit Abstand - zu Angehörigen haben können. Er mahnt Besucherinnen und Besucher aber auch zur Vorsicht: „Die Anwendung strikter Hygienemaßnahmen bei Besuchen muss oberste Priorität haben. Die Heimbetreiber werden mit größter Sorgfalt vorgehen, um ein höchstmögliches Maß an Schutz für die Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten.“
Alexander Lünenbach unterstützt zudem den Appell des Städtetages, sich insbesondere mit Blick auf den Muttertag am 10. Mai rechtzeitig mit den Heimen in Verbindung zu setzen, damit diese die Besuche koordinieren können.
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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