Neue Regelungen durch landesweite Coronaschutzverordnungen ­– Gültig ab 11. Mai

10.05.2020 | Herten

Lockerungen in vielen Bereichen unter strengen Hygienevorgaben

Nach der Konferenz am 6. Mai hat sich die Landesregierung NRW entschieden, die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus stufenweise zu lockern. Vorrangiges Ziel soll dennoch die Eindämmung der Ausbreitung des Virus bleiben. Die Lockerungen, die an komplexe und strenge Hygienevorgaben gekoppelt sind, gelten, vorbehaltlich der Entwicklung der Infektionszahlen, erstmal bis zum 25. Mai 2020.

„Die Verordnungen des Landes erreichten uns in der Nacht zum Samstag, 9. Mai. Die darin erklärten Lockerungen unterliegen zum Teil strengen Hygienevorgaben, die in einer Anlage aufgelistet sind. Alle betroffenen Dienstleister, Vereine und sonstige Betriebe müssen diese Vorgaben vor einer erneuten Öffnung umsetzen, mit einer Vorlaufzeit von zwei Tagen“, so Bürgermeister Fred Toplak. „Diese Vorgaben sind so kurzfristig kaum umsetzbar und stellen alle Beteiligten vor große Herausforderungen, auch uns als Behörde“, erklärt Fred Toplak weiter. Hier gehe es nicht nur um Kontrollen des Ordnungsamtes, sondern auch um die Öffnung städtischer Einrichtungen und Anlagen. Die weitreichenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards für alle Dienstleister, Betriebe und Vereine finden Betroffene und Interessierte unter www.land.nrw.

Hier eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Lockerungen:

Kontaktverbot und Verhaltensregeln

Ab dem 11. Mai 2020 ist es erlaubt, dass die Angehörigen zweier Haushalte sich im öffentlichen Raum treffen. Hierbei muss die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern eingehalten werden. Kann der Abstand nicht gewährleistet werden, sollte eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In bestimmten Bereichen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend, beispielsweise in Geschäften, Arztpraxen, im Öffentlichen Personennahverkehr, bei der Abholung von Speisen, in Museen oder Ausstellungen und bei praktischem Fahrunterricht oder der Fahrprüfung.

Stadtbibliothek

In der Stadtbibliothek Herten ist die Ausleihe von Büchern und anderen Medien dienstags von 10 bis 13 Uhr, donnerstags von 14 bis 18 Uhr, freitags von 10 bis 13 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr möglich. Außerdem dürfen 20 Personen gleichzeitig in die Stadtbibliothek, die allerdings eine Nasen-Mund-Bedeckung tragen müssen.

Musikschule

In Musikschulen ist, außer für Gesang und Blasinstrumente, jetzt auch Gruppenunterricht bis zu sechs Teilnehmenden erlaubt.

Ab Montag, 11. Mai, startet in der Musikschule Herten der Einzelunterricht sowie die Partner- und Gruppenarbeit (maximal sechs Teilnehmende). Ein detailliertes Hygienekonzept zum Schutz aller Schülerinnen und Schüler hat die Musikschule bereits umgesetzt. Nach jedem Unterrichtswechsel wird zum Beispiel der Raum gelüftet, Kontaktflächen und auch die Tastaturen (bspw. beim Klavier) gereinigt.

Die Geschäftsstelle der Musikschule Herten ist ab sofort wieder zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Wie im Rathaus wird aber auch hier um eine telefonische Terminvereinbarung gebeten.

Volkshochschule und Jugendarbeit

In der Volkshochschule und in sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen inkl. Prüfungswesen sind Angebote unter strengen Auflagen möglich. Nachdem am 4. Mai bereits die Vorbereitungskurse zu den Abschlussprüfungen der Schulabschlüsse im Gymnasium in der VHS Herten wieder begonnen haben, können ab dem 11. Mai auch Sprachkurse und das EDV-Angebot wieder angeboten werden. Besteht ein Kurs aus mehr als zehn Teilnehmenden wird er in mehrere Gruppen aufgeteilt, um das Angebot weiter anbieten zu können. Die Kursräume werden entsprechend der Hygienevorgaben vorbereitet. Angebote im Bereich Sport und Fitness sind grundsätzlich noch nicht wieder gestattet.

Kulturangebote

Kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern sind ab 11. Mai nach Erfüllung hoher Auflagen zulässig. Innerhalb von Gebäuden sind diese grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahmeerlaubnis ist nur mit besonders strengen Regelungen und einem mit dem Ordnungsamt abgestimmten Konzept denkbar. Die Stadt Herten muss an dieser Stelle genau prüfen, welche Veranstaltung stattfinden können und wie die strengen Hygienemaßnahmen umgesetzt werden können.

Sportplätze und Sporthallen

Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport ist auf einer öffentlich zugänglichen Sportstätte für Einzelpersonen, mit der Familie oder mit einem weiteren Haushalt erlaubt.

Beim Vereinssport muss der jeweilige Vorstand genaue Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen festlegen und deren Einhaltung gewährleisten. „Gemeinsam mit den Vereinsvorständen müssen nun Regelungen abgestimmt werden, damit ein sicherer Betrieb der Sportanlagen gewährleistet werden kann“, so Dr. Karsten Schneider, Beigeordneter für Soziales und Bildung.

Generell muss ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zuschauerbesuche sind nicht gestattet. Bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

(Städtische) Sporthallen bleiben zunächst weiter geschlossen. Sportwettbewerbe im Jugend-, Amateur- und Kinderbereich sind ab 30. Mai wieder zulässig. Große Sport-Events bleiben bis 31. August verboten.

Vereinsheime dürfen wieder betreten und benutzt werden, aber nur unter den gleichen Regelungen wie das Zusammentreffen im öffentlichen Raum (Personen aus maximal zwei Haushalten) und für Versammlungen von rechtlich vorgesehenen Vereinsgremien.

Der Betrieb von Fitnessstudios und Tanzschulen (bei festen Tanzpartnern) ist unter strengen Hygienemaßnahmen und Abstandsgeboten zulässig.

Körpernahe Dienstleistungen

Tätowieren ist bis auf weiteres unzulässig. Friseurbetriebe sowie Fußpflege-, Kosmetik-, Nagel-, Maniküre- und Massagestudios dürfen nur unter festgelegten, sehr strikten Hygiene- und Infektionsschutzstandards öffnen. Alle genauen Informationen dazu können Interessierte in der Anlage unter www.land.nrw nachlesen.

Großveranstaltungen und Versammlungen

Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt.

Bei Versammlungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen, ist die Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen sicherzustellen. Darunter fallen zum Beispiel Wahlvorbereitung, Blutspenden oder Treffen rechtlich vorgesehener Vereinsgremien. Alle anderen Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt.

Schulen

Für die Viertklässlerinnen und Viertklässler findet seit dem 7. Mai wieder Präsenzunterricht statt. Ab Montag, 11. Mai, werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel wieder unterrichtet. Die einzelnen Schulen haben die betroffenen Schülerinnen, Schüler und deren Eltern informiert.

Schülerinnen und Schüler, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen, gehen ebenfalls seit 11. Mai wieder zur Schule. An den Schulformen der Sekundarstufe I kehren zudem die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück.

An Gesamtschulen und Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen ab dem 26. Mai ebenfalls in einem tageweise rollierenden System.

Kitas

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen dürfen ab dem 14. Mai 2020 wieder mehr Kinder betreuen. Die genauen Betreuungsstrukturen und -zeiten werden gerade mit den jeweiligen Einrichtungen abgestimmt. Betroffene Eltern werden anschließend informiert. Die Notbetreuung für systemrelevante Eltern und Alleinerziehende bleibt weiterhin bestehen und muss mit den Betreuungszeiten der anderen Kinder abgestimmt werden.

Aufgrund der komplexen Informationslage im Bereich der Kindertageseinrichtung und Kindertagespflegen informiert die Stadt Herten in den nächsten Tagen separat über die Änderungen, die ab Donnerstag, 14. Mai 2020, in Kraft treten.

Weitere Änderungen durch die Coronaschutzverordung

Ab dem 11. Mai 2020 ist erlaubt:

  • Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt. Die genauen und strikten Vorgaben entnehmen Betroffene bitte den veröffentlichten Hygiene- und Infektionsschutzstandards des Landes NRW.
  • Geschäftsöffnungen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche). Für Friseure, Kosmetiker und ähnliche Dienstleister gelten dabei strikte Hygienevorgaben. Alle genauen Informationen dazu können Interessierte unter www.land.nrw nachlesen.
  • Touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen)
  • Lehr- und Prüfungsbetrieb an Hochschulen ohne Einschränkungen (Mensen bleiben geschlossen)
  • Besuche in Seniorenheimen unter strengen Hygienevorgaben. Hierzu muss jede Einrichtung ein Besuchskonzept erstellen

Weiterhin nicht öffnen dürfen Bars, Clubs, Diskotheken, Tattoostudios und Bordellbetriebe.

Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind erst ab dem 20. Mai möglich und erfordern ebenfalls ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept.

Hotels, Pensionen und Jugendherbergen dürfen ab dem 18. Mai für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland wieder für touristische Zwecke öffnen.

Ein Einlass in das Hertener Rathaus ist weiterhin nur möglich, wenn vorher ein Termin vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für das Bürgerbüro. Personen werden nur einzeln ins Rathaus gelassen, es sei denn, eine begleitende Person ist zwingend notwendig. Termine gibt es telefonisch unter der zentralen Rufnummer 02366 303-0 oder per E-Mail an stadtverwaltung@herten.de.

Die aktuellen Verordnungen des Landes NRW finden Interessierte unter www.land.nrw oder unter https://www.herten.de/service/corona/coronaschutzverordnung.html.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de



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