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Meldungsdatum: 11.05.2020

Wiederaufnahme des Vereinssports in Borken

Informationen des StadtSportVerbandes Borken e.V. für den organisierten Sport online verfügbar.

Am 6. Mai haben sich Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder auf weitreichende Beschlüsse geeinigt. Die Stadt Borken und der StadtSportVerband Borken e.V. freuen sich über den ersten sehr großen Schritt hin zur Wiederaufnahme eines geregelten Sportbetriebs in den rund 18.300 Sportvereinen in Nordrhein-Westfalen und insbesondere den vielen Sportvereinen in Borken.

Für Nordrhein-Westfalen ist folgender Zeitplan vorgesehen:

- Seit Donnerstag, 7. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.
- Ab Montag, 11. Mai 2020 ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich. Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
- Ab Samstag, 30. Mai 2020 soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).

Die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen (aktuell vom 11.05.2020) regelt den verbindlichen Rahmen, in dessen Grenzen Vereinssport draußen oder in der Halle wieder beginnen kann: unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben, zunächst kein Wettkampfsport! Die Regelungen für den Sport stehen in der Coronaschutzverordnung in den §§ 1, 7, 9, 13, 14, 15 und 16. Hierzu folgende Hinweise, die eine Grundorientierung für alle Sportangebote (draußen und drinnen) geben (siehe § 7 und § 9 CoronaSchVO):

- Kein Wettkampfbetrieb
- Nur kontaktfreier Sport, Ausnahmen: Training an NRW-Bundesstützpunkten und Tanzsport (lt. Text nur Tanzschulen, aber u. E. kann das nur bedeuten, dass auch Tanzportvereine eingeschlossen sind): Training mit einem*r festen Tanzpartner*in
- Zum Infektionsschutz geeignete Hygienemaßnahmen
- Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen
- Keine Nutzung von Dusch-/Wasch-/Umkleideräumen
- Keine Zuschauer*innen
- Keine Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen bis zum 31.08.2020
- Im Seminarbetrieb mindestens 5 qm Raumfläche pro Teilnehmer*in und maximal 100 Teilnehmer*innen in einem Raum

Informationen des StadtSportVerbandes Borken e.V. für den organisierten Sport online verfügbar:

Der StadtSportVerband Borken e.V. informiert laufend über die aktuelle Lage und ist im regelmäßigen Austausch mit seinen Mitgliedern und dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. Ausführliche und regelmäßig aktualisierte Informationen werden auf der Internetseite des StadtSportVerbandes Borken e.V. veröffentlicht.

Link: https://www.ssv-borken.de/news


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Wiederaufnahme des Vereinssports in Borken

Pixabay und Stadt Borken
Wiederaufnahme des Vereinssports in Borken


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