Teilweise Öffnung der Kindertagesstätten und Kindertagespflegen ab Donnerstag, 14. Mai

12.05.2020 | Herten

Einrichtungen informieren betroffene Eltern

Nach der neuen Coronabetreuungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen die am Donnerstag, 14. Mai, in Kraft tritt, dürfen Kinder die am 1. August 2020 schulpflichtig werden und Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) erhalten, wieder in die Kita. Kindertagespflegen dürfen ab Donnerstag, 14. Mai, wieder Kinder betreuen, die zwei Jahre alt sind. Betroffene Eltern werden von den Einrichtungsleitungen oder Tagespflegepersonen kontaktiert und die Betreuung individuell abgesprochen.

Zudem dürfen Kinder mit Behinderungen, nach Absprache mit dem jeweiligen Träger, wieder die Kita oder die Tagespflege besuchen. Ebenso dürfen Brückenprojekte öffnen und von Eltern privat organisierte Betreuungen, unter Auflagen, stattfinden.

Individuell abgeklärt werden müssen sowohl in Kitas, als auch in Tagespflegen die Betreuungszeit der einzelnen Kinder, die organisatorischen Rahmenbedingungen und die hygienischen Anforderungen. Eltern bzw. Familien, die bisher keinen Anruf bekommen haben, aber ein Vorschulkind haben und BuT-Leistungen bekommen, sollen sich mit der Kita in Verbindung setzen.

Für die Tagespflege gilt folgende Regelung: Die Tagespflegepersonen melden sich bei Eltern von Kindern, die zwei Jahre alt sind und besprechen dann individuell, wie die Betreuung wiederaufgenommen wird. Weitere Fragen dazu beantwortet die Fachstelle Kindertagespflege.

Für individuelle Fragen können sich Eltern natürlich nach wie vor unter der Telefonnummer (02366) 303-330 oder per E-Mail an kinderbetreuung@herten.de melden.

Nach Informationen des NRW-Familienministeriums sollen alle übrigen Vorschulkinder voraussichtlich ab dem 28. Mai 2020 wieder in die Kita gehen dürfen.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 0 23 66 / 303 393, c.herzog@herten.de



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