Meldungsdatum: 20.05.2020

Haushaltsgenehmigung erteilt

Die Bezirksregierung Köln hat die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen genehmigt. Durch die Haushaltsgenehmigung vom 13. Mai 2020 wurden auch die bereits seit dem 1. Januar 2020 geltenden reduzierten Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer bestätigt. Die Reduzierung des Hebesatzes hatte der Rat im Dezember 2019 im Zusammenhang mit der Haushaltssatzung beschlossen. Somit liegt der Hebesatz der Gewerbesteuer in Leverkusen bei 250 Prozentpunkten. 

Auflagen hat die Bezirksregierung nicht erteilt. Jedoch verzichtet die Stadt Leverkusen nach Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden auf die für das Jahr 2020 noch ausstehenden Mittel aus dem Stärkungspakt in Höhe von ca. 3,6 Mio. Euro. Zudem muss die Stadt Leverkusen engmaschig über die weitere Entwicklung u.a. der Gewerbesteuereinnahmen, der Liquiditätskredite sowie der Revitalisierung von Schloss Morsbroich an die Aufsichtsbehörde berichten. 

Oberbürgermeister Uwe Richrath erklärt dazu: „Die Genehmigung der Bezirksregierung zeigt, dass wir einen gleichermaßen ambitionierten wie soliden Haushalt aufgestellt haben und mit unserer Gesamtstrategie auf dem richtigen Weg sind. Insbesondere mit der Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes wird ein deutlicher Impuls für die Wirtschaftsentwicklung in Leverkusen gesetzt, der gerade für ansässige Unternehmen in der aktuellen Lage wichtig ist. Mit dem Haushalt 2020 können jetzt wichtige Investitionen auf den Weg gebracht werden.“ 

Stadtdirektor und Stadtkämmerer Märtens betont: „Mit dem Haushalt 2020 wurde im Zeichen des vielfach zitierten Selbstverwaltungsrechts eine strategische Entscheidung für unsere Stadt und damit für die Stärkung unseres Standorts getroffen. Die Bezirksregierung hat diese strategische Neuausrichtung nun in Gänze bestätigt. Die Genehmigung ist auch Resultat einer äußerst akribischen Vorbereitung der intensiven Abstimmungsgespräche mit der Kommunalaufsicht. Dem Fachbereich Finanzen gilt hierfür mein großer Dank.“