Meldungsdatum: 26.05.2020

Bewohnerparken in Opladen

Da die Parkausweise für den Bewohnerparkbezirk „H“ zum 30.06.2020 die Gültigkeit verlieren, hat die Stadtverwaltung am 25.05.2020 neue Anträge versandt.

Der Bezirk H umfasst folgende Straßen:

Altstadtstraße 1 – 89 und 2 - 120

Am Abtshof

An St. Remigius

Auestraße

Birkenbergstraße 2 – 30 und 1 – 27

Düsseldorfer Straße 18 – 30 und 1 – 77

Fürstenbergplatz

Fürstenbergstraße

Gerhart-Hauptmann-Straße 2 – 12 und 3 – 17  und 14 - 34a und 21 – 41

Gerichtsstraße

Günther-Weisenborn-Straße

In der Höhle

Kantstraße

Kopernikusstraße 20a – 34 und 25 – 31

Kämpchenstraße

Kölner Straße 2 – 40 und 5 – 53

Lessingstraße

Münzstraße

Rat-Deycks-Straße

Schöllerstraße

 

Sonderparkgebiet Schlebusch „Klinikum“ sowie Bewohnerparkbereich „M“ Opladen/Am Rosenhügel

Zeitgleich wurden die neuen Parkausweise für das Sonderparkgebiet „Klinikum“ Schlebusch sowie Bewohnerparkbereich „M“ Opladen/Am Rosenhügel versandt, da die alten Ausweise zum 31.05.2020 ablaufen. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €.

Der Bereich „Klinikum“ umfasst folgende Straßen:

Virchowstraße

Semmelweisstraße

Finkelsteinstraße

Paracelsusstraße sowie

Dhünnberg Nr.:66,68,70

Bewohner der Sauerbruchstraße Nr.: 33,35,37,39,41,43,45,47,49,51,53,55,57,59,61,63,65,67, 51375 Leverkusen sind in diese Sonderparkregelung einbezogen.

Der Bereich Opladen „M“ umfasst folgende Straßen:

Behringstraße

Hufelandstraße

Löfflerstraße

Billrothstaße

Esmarchstraße

Am Rosenhügel

Von-Pettenkofer-Straße

Robert-Blum-Straße (Haus-96-98)

Kölner Straße (Haus-Nr. 139,145,147,149,151,153,155,155a,157,157a,159,161,163,177,179)

Robert-Koch-Straße (Haus-Nr.17,19,22,24,26,28,29,30,30a,31,32,34,36,38,40,42,44,46,48,50)

 

Alle Bewohner, die in den Bereichen Schlebusch „Klinikum“ oder Opladen „Am Rosenhügel“ wohnen und ab dem 01.06.2020 entweder keinen Antrag oder Parkausweis erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Bürger und Straßenverkehr - Meldewesen zu melden.

Bei der Abarbeitung der Anträge kann es gegebenenfalls Corona-bedingt zu Verzögerungen kommen. Den Bewohnern werden selbstverständlich keine Unannehmlichkeiten wie etwa Verwarnungen entstehen. Der Fachbereich Bürger und Straßenverkehr – Meldewesen / Parkausweise ist unter der E-Mail-Adresse: 361.1-Parkausweise@stadt.leverkusen.de erreichbar.

Pressekontakt: Julia Trick