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Hanau, 27. Mai 2020
Hanau hofft auf Unterstützung durch Minister Al-Wazir
Bundesumweltministerium sieht Handlungsspielräume für Sportsfield

Ermutigt von einem Schreiben des Bundesumweltministeriums, wonach das „geltende Immissionsschutzrecht bei guter Planung der weiteren Nutzung von seit langem vorhandenen Wohngebäuden nicht im Wege steht“, hat sich Oberbürgermeister Claus Kaminsky jetzt einmal mehr an den hessischen Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir gewandt, mit dem Ziel die Häuseranlage von Sportsfield Housing auch künftig für Wohnnutzung sichern zu können. Dabei hofft die Stadt darauf, dass die klare Positionierung des Bundesministeriums zugunsten des Projekts jetzt auch in Wiesbaden für Bewegung sorgen wird. In dem Schreiben aus Berlin heißt es: „Da das Land Hessen Ihr Anliegen ja auch unterstützt, erscheint es möglich, eine taugliche Regelung schon unter dem geltenden Recht herbeizuführen.“ Angesichts dieser klaren Aussage geht Kaminsky davon aus, dass sich seine Befürchtung jetzt doch als unbegründet erweist, Hanau könnte Spielball in einer Auseinandersetzung um abweichende Auslegungen von unterschiedlichen Behörden werden, die sich wechselseitig die Verantwortlichkeiten zuschieben.

Auf dem Gelände der ehemaligen Sportsfield Housing Area im Hanauer Stadtteil Wolfgang stehen 22 guterhaltene Wohnblocks mit rund 400 Wohneinheiten, die jahrzehntelang als Unterkünfte für US-Soldaten und ihre Familien dienten. Derzeit werden sie teilweise als Flüchtlingsunterkünfte genutzt. Seit dem Abzug des US-Militärs kämpft die Stadt darum, die vorhandenen Wohnungen zu erhalten, um das an Angebot an bezahlbarem Wohnraum in Hanau deutlich zu erhöhen. Doch dem stehen rechtliche Hindernisse entgegen, die mit der Nähe zum Industriebetrieb Goodyear Dunlop GmbH zu tun haben. Das hessische Umweltministerium vertritt bisher den Standpunkt, dass eine Ausweisung eines Wohngebietes an dieser Stelle nach geltendem Baurechte derzeit nicht möglich ist, da es Lärm- und Geruchsimmissionen seitens des angrenzenden Betriebs geben könnte, die die zulässigen Werte überschreiten.

Die Stadt hält dagegen, dass angesichts des akuten Bedarfs an Wohnraum die Debatte aus rechtlicher und planerischer Perspektive neu geführt werden müsse. Gemeinsam mit Stadtplanern und Juristen hatte Hanau im Sommer 2019 vor diesem Hintergrund neue Impulse zur Anpassung der städtebaurechtlichen Regelungen gegeben und auf die Möglichkeiten einer Experimentierklausel hingewiesen.

Im Bundesumweltministerium sieht man dafür aber keine Notwendigkeit, da es aus dessen Sicht schon jetzt gute Möglichkeiten gebe, im Rahmen der geltenden Regelungen des Immissionsschutzrechts zu einer Lösung für die weitere Nutzung der Wohngebäude in der Nähe zu einer Industrieanlage zu kommen. Insbesondere bei der Anwendung der Geruchs-Immissionsrichtlinie (GIRL) und auch bei der TA Lärm sieht die Bundesbehörde offensichtlich deutlich größere Anwendungsspielräume als die hessischen Vollzugsbehörden und gibt bereits konkrete Hinweise wie beispielsweise die Ansiedlung von nicht störendem Gewerbe auf den kleinen Parzellen, auf denen die Anforderungen der TA Lärm nicht ganz erfüllt werden können. Weiter heißt es, dass es in Bezug auf Geruchsimmissionen bislang keine detaillierte bundeseinheitliche Regelung zum Schutz der Nachbarschaft einer Anlage gebe. Wie die Schutzpflicht im Einzelnen ausgestaltet werde, liege in der Verantwortung der Länder.

In seinem Schreiben an den Wirtschafts- und Verkehrsminister Al Wazir, das in Kopie auch an die Umweltministerin Priska Hinz und an das Regierungspräsidium Darmstadt gegangen ist, führt Oberbürgermeister Kaminsky deshalb aus: „Wir bitten Sie im Lichte der neuen rechtlichen Beurteilung aus dem Hause der Bundesumweltministerin um eine Aktualisierung Ihrer rechtlichen Beurteilung und um Unterstützung bei der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens.“ Es sei sicher nachvollziehbar, dass die Stadt Hanau den Aufwand für die Einleitung des notwendigen Bebauungsplanverfahrens nur dann auf sich nehmen wolle, wenn dieses im Zuge der Beurteilung aus dem Bundesumweltministerium auch erfolgversprechend sei.



Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Pressezentrum Krisenstab Corona: 0 61 81/67 68 11 014 E-Mail: presse-corona@hanau.de




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Sportsfield Housing
Sportsfield Housing im Stadtteil Wolfgang aus der Vogelperspektive.


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