Meldungsdatum: 27.05.2020
Neben der Meinungsfreiheit und der Möglichkeit geheimer Wah-len ist das Versammlungsrecht eines der höchsten Güter unserer Demokratie. „Dieses Gut zu schützen und zu wahren ist auch in Zeiten einer Pandemie ein hohes Ziel der demokratischen Instanzen – wenn dieses Ziel auch nur mit gewissen Einschränkungen zu erreichen ist“, so Sozialvorstand Katharina Pötter, die den Corona-Krisenstab der Stadt Osnabrück leitet.
Die Stadt erklärt, unter welchen Umständen eine Demonstration oder Ver-sammlung ablaufen kann ohne die Grundrechte unverhältnismäßig einzu-schränken, aber auch ohne Menschen durch ein erhöhtes Infektionsrisiko zu gefährden und somit der Verbreitung des Coronavirus Vorschub zu leisten.
Was ist eine Versammlung?
Eine Versammlung wird laut des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes nach § 2 immer dann angenommen, wenn mehrere Personen zusammen-kommen um durch gemeinschaftliche Erörterungen oder Kundgebungen das Ziel zu verfolgen, an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken. Dazu gehört zum Beispiel auch ein Spaziergang, bei dem Plakate hochgehalten oder Meinungen laut vorgetragen werden.
Auflagen und Beschränkungen
Für die sichere Durchführung einer Versammlung können beschränkende Verfügungen durch die Versammlungsbehörde oder stellvertretend durch die Polizei erlassen werden. Dies wird für jede Versammlung einzeln geprüft.
Die Stadt Osnabrück als Versammlungsbehörde weist darauf hin, dass für Versammlungen oder Kundgebungen folgende Regeln gelten:
Wo können Versammlungen stattfinden?
Durch die Abstandsregeln ergeben sich für bestimmte Flächen Höchstteilnehmerzahlen. Für den Platz der Deutschen Einheit vor dem Theater und den Marktplatz sind dies zurzeit jeweils 50 Personen. Im Schlossgarten oder auf dem Bahnhofsvorplatz sind größere Versammlungen möglich. Demonstrationszüge durch die Innenstadt sind nicht möglich, da in diesem Fall Abstände zu Passanten nicht eingehalten werden können.
Wo kann eine Versammlung angemeldet werden?
Eine Versammlung ist bei der Stadt Osnabrück, Fachbereich Bürger und Ord-nung, Fachdienst Verkehrslenkung unter der Rufnummer 0541 323-2353 oder per E-Mail strassenverkehr@osnabrueck.de anzuzeigen.
Pressekontakt: Gerhard Meyering | Telefon: 0541 323-4558 | E-Mail: meyering@osnabrueck.de
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