Neue Regelungen durch landesweite Coronaschutzverordnungen ­– Gültig ab 30. Mai

29.05.2020 | Herten

Lockerungen bei Kontaktbeschränkung und für Kultureinrichtungen

In Nordrhein-Westfalen gelten ab Samstag, 30. Mai, neue Lockerungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Neben einer neuen Regelung zur Kontaktbeschränkung können nun auch wieder Kulturveranstaltungen und Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden. Vorrangiges Ziel soll dennoch die Eindämmung der Ausbreitung des Virus bleiben. Abhängig von der Entwicklung weiterer Infektionszahlen sollen weitere Regelungen bekannt gegeben werden.

Hier eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Lockerungen:

Kontaktverbot und Verhaltensregeln

Neben der bisherigen Regelung, dass Angehörige zweier Haushalte sich im öffentlichen Raum treffen können, sind nun auch Gruppentreffen von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass eventuelle Infektionsketten nachvollzogen werden können, also eine Rückverfolgung der Personen sichergestellt ist. Die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern muss dabei weiterhin eingehalten werden. Auch die Pflicht einen Mund-Nase-Schutz in bestimmten Bereichen zu tragen, bleibt bestehen.

Kulturangebote

Kinos, Theater und Konzerthäuser können wieder für Besucherinnen und Besucher öffnen, wenn Maßnahmen zum Hygiene- und Infektionsschutz sichergestellt sind. Auch Veranstaltungen im Freien sind unter dieser Voraussetzung möglich. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.

Sportplätze und Sporthallen

Auch hier wurden die Regelungen gelockert. Bei Außensportanlagen im Freien dürfen Duschen, Umkleiden, Gesellschaftsräume und sonstige Gemeinschaftsräume wieder genutzt werden. Dabei sind aber die Abstandsregeln sowie Hygiene- und Schutzmaßnahmen einzuhalten. Unter Einhaltung der Abstandsregelung von 1,50 Meter und sonstige Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind bis zu 100 Zuschauer auf der Sportanlage erlaubt. Dazu ist der Kontaktsport in Gruppen bis zu zehn Personen möglich, auch hier gelten die sonstigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.

In Turn- und Sporthallen kann der Trainingsbetrieb ab Dienstag, 2. Juni, wieder aufgenommen werden. Laut Verordnung ist der Kontaktsport verboten. In allen Räumlichkeiten der Turn- und Sporthallen sind Abstandsregelungen von 1,50 Meter einzuhalten sowie sonstige Hygiene- und Schutzmaßnahmen erforderlich. In den städtischen Turn- und Sporthallen wird in der Zeit von 18 bis 19 Uhr eine Zwischenreinigung durch den städtischen Reinigungsdienst erfolgen. In diesem Zeitfenster ist kein Training möglich! Für die Aufnahme des Trainingsbetriebs ist dem Sportamt zwingend ein Hygienekonzept zur Genehmigung vorzulegen. Vorher darf nicht mit dem Training begonnen werden.

Hallenbäder dürfen dann auch wieder öffnen. Für die „Wasserwelt“ im Copa Ca Backum steht der Starttermin auch fest. Das Frei- und Hallenbad öffnet wieder am Montag, 8. Juni.

Der Zutritt zum Rathaus ist weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung während der geltenden Öffnungszeiten möglich. Lediglich der Zugang ändert sich: Während in den vergangenen Wochen die Besucherinnen und Besucher über den Nebeneingang unter der Brücke eingelassen wurden, ist nun wieder der Eintritt über den Haupteingang möglich.

Anliegen, die nicht zwingend im Rathaus geklärt werden müssen, sollten nach Möglichkeit weiterhin digital oder telefonisch erledigt werden. Wenn ein Termin unvermeidbar ist, empfiehlt es sich bis auf Weiteres, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Unverändert bleibt auch die Regelung, dass alle Besucherinnen und Besucher den Mindestabstand einhalten und registriert werden müssen. Somit wird sichergestellt, dass im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus alle Kontakte nachvollzogen werden können.

Termine im Rathaus können telefonisch unter 02366 303-0 vereinbart werden. Für Termine im Bürgerbüro ist eine telefonische Anmeldung unter 02366 303-500 oder online unter www.herten.de/bürgerbüro möglich.

Die aktuellen Verordnungen des Landes NRW finden Interessierte unter www.land.nrw oder unter www.herten.de/service/corona/coronaschutzverordnung.html.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 02366 303-357, E-Mail: a.meierhenrich@herten.de



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