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Meldung vom 12.06.2020
Neue Coronaschutzverordnung online
Gültigkeit ab dem kommenden Montag, 15. Juni

Arnsberg. Ab dem kommenden Montag, 15. Juni, gilt eine neue Verordnung des Landes NRW zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus. Interessierte können diese auf der Homepage der Stadt Arnsberg nachlesen.

Die neue Verordnung enthält unter anderem die Neuerung, dass künftig private Feste aus herausragendem Anlass - wie beispielsweise Hochzeiten oder Taufen - mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig sind. Zudem dürfen Saunen und Bars wieder öffnen, Trödelmärkte sind wieder erlaubt und auch das Grillen in öffentlichen Anlagen ist wieder möglich. Weiterhin erhalten bleibt hingegen die Maskenpflicht.

Alle weiteren Informationen können in der auf der Homepage der Stadt Arnsberg eingestellten (arnsberg.de/corona/regelungen) Verordnung nachgelesen werden:

https://www.arnsberg.de/corona/regelungen/2020-06-10_fassung_coronaschvo_ab_15.06.2020.pdf



Pressekontakt: Stephanie Schnura, Tel. 02932 201-1477
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