Meldungsdatum: 15.06.2020

Schottergärten: Bauordnung des Landkreises informiert

In den vergangenen Jahren sind Schottergärten immer mehr zum Trend geworden. Da sie meist nur spärlich bis gar nicht bepflanzt sind, finden Tiere in ihnen allerdings keinen Schutz und keine Nahrung. Die Bauordnung des Landkreises Peine weist Grundstückseigentümer darauf hin, dass laut Niedersächsischer Bauordnung nicht bebaute Flächen Grünflächen sein müssen und hat zu diesem Thema Informationsmaterial auf die Homepage gestellt.

Grundstückeigentümer und Bauherren haben die Möglichkeit, sich zu baurechtlichen Fragen telefonisch unter der Nummer 05171/401-6218 oder per E-Mail an bauen@landkreis-peine.de beraten zu lassen. Bei Fragen zur pflanzlichen Ausgestaltung eines Gartens hilft die Klimaschutzagentur des Landkreises unter Telefon 05171/401-6325 oder per E-Mail an klimaschutzagentur@landkreis-peine.de gern weiter.

Weitere Informationen gibt es unter https://www.landkreis-peine.de/Ordnung-Umwelt/Bauordnung-und-Raumordnung/FAQ-Informationen

Pressekontakt: Fabian Laaß