19. Juni 2020.
Auch in Gegenrichtung darf der Radverkehr ab Montag, 22.Juni, in der Einbahnstraße Hohnemannstraße fahren. Das hat Verkehrsdezernent Dirk Stochla mitgeteilt. Für den Kfz-Verkehr bleibt es bei der Einbahnregelung.
Die Hohnemannstraße ist eine wichtige Radverbindung zwischen der Wolfhager und der Zentgrafenstraße. Kirchditmolds Ortsvorsteherin Elisabeth König hatte sich jahrelang dafür eingesetzt, dass Fahrräder dort in beiden Richtungen fahren dürfen: „Endlich ist es soweit. Radfahrende haben eine direkte fahrradfreundliche Verbindung. Nicht nur für unseren Stadtteil ist es ein Gewinn, sondern auch für die aus Richtung Norden kommenden Radfahrenden, die weiter in die Stadt möchten.“
Regelung besser sichtbar machen
Alle schon jetzt freigegebenen Einbahnstraßen will der Verkehrsdezernent zum Schutz des Radverkehrs besser sichtbar machen: „Wir setzen die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung um und werden am Anfang und Ende der für den Radverkehr freigegebenen Einbahnstraßen gemäß Radverkehrskonzept Schutzstreifen und Radpiktogramme mit Richtungspfeilen anbringen. Dies sorgt dafür, dass die Aufmerksamkeit gegenüber entgegenkommenden Radfahrenden erhöht wird.“
Eignungsprüfung für weitere Einbahnstraßen
Zudem sollen bei weiteren Einbahnstraßen, die bisher noch nicht für beidseitigen Radverkehr zugelassen sind, entsprechende Überprüfungen stattfinden. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass sich Autofahrerinnen und -fahrer mittlerweile an entgegenkommende Fahrräder in Einbahnstraßen gewöhnt hätten. Erfahrungen zeigten, wie gut dies funktioniere. „Auch indem auf diese Weise Umwege für den Radverkehr verschwinden, kann dieser noch attraktiver werden“, sagte der städtische Verkehrsdezernent abschließend.
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