Corona-Auswirkungen auf Kommunalwahlen 2020

30.06.2020 | Herten

Änderungen im Wahlvorschlagsverfahren und am Wahltag

Die Corona-Pandemie wirkt sich auf die im September anstehenden Kommunalwahlen aus. Die Einschränkungen sorgen sowohl für Änderungen am Wahltag selbst als auch im Wahlvorschlagsverfahren für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters und der Vertreterinnen und Vertreter des Rates. Wahlberechtigte sollten sich vor diesem Hintergrund frühzeitig Gedanken darübermachen, auf welchem Weg sie ihre Stimme zur Kommunalwahl abgeben wollen.

Die diesjährigen Bedingungen haben das Wahlbüro im Rathaus vor organisatorische Herausforderungen gestellt, die es in dieser Dimension noch nicht gegeben hat. Und auch die Wählerinnen und Wähler müssen mit Beeinträchtigungen rechnen. „Es wird bei diesen Wahlen weniger Wahllokale geben. Das bedeutet für viele Wahlberechtigte, dass sie nicht ihr sonst gewohntes Wahllokal ansteuern können und eventuell einen längeren Weg zur Wahlurne in Kauf nehmen müssen“, kündigt Matthias Steck, Wahlleiter und Erster Beigeordneter der Stadt Herten, an.

Wer kontaktlos wählen und weitere Einschränkungen vermeiden möchte, kann per Briefwahl ihre oder seine Stimme abgeben. Diese Möglichkeit haben in den letzten Jahren kontinuierlich mehr Menschen genutzt. Die Briefwahlunterlagen können ganz einfach online ab dem 17. August über die Homepage der Stadt Herten oder per Post angefordert werden. Sobald die Unterlagen eingetroffen sind, ist die Stimmabgabe unabhängig von Ort und Zeit per Brief möglich.

Änderungen am Wahltag

Wie der Wahltag am 13. September und bei einer etwaigen Stichwahl am 27. September aufgrund der Corona-bedingten Auswirkungen tatsächlich verlaufen wird, ist noch nicht endgültig absehbar. Dennoch ist schon jetzt klar, dass bestimmte Sicherheitsvorkehrungen und Vorbereitungen getroffen werden müssen, die einen reibungslosen Wahlablauf sicherstellen. Der Landtag NRW hat mit dem Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 einige Erleichterungen beschlossen. Darunter fällt auch die Möglichkeit, eine geringere Zahl an Stimmbezirken einzurichten.

In Herten bedeutet das konkret:

  • Die Anzahl der Stimmbezirke wird auf das notwendige Maß reduziert und entspricht damit der Anzahl der eigentlichen Wahlbezirke. Eine weitere Unterteilung erfolgt bei diesen Wahlen nicht.
  • Dies hat zur Folge, dass es insgesamt weniger Wahllokale geben wird: Die Zahl reduziert sich um ein Drittel auf 22 Wahllokale (im Vergleich zur Europawahl 2019: 33).

Aus Sicherheitsgründen will die Stadt Herten außerdem auf die Nutzung von Kindergärten und Pflegeheimen als Wahllokal verzichten. „Der Corona-bedingte besondere Schutz dieser Einrichtungen hat Vorrang vor der Einrichtung eines Wahllokals“, erläutert Wahlleiter Matthias Steck. In welchem für sie zuständigen Wahllokal die Hertenerinnen und Hertener am Wahltag ihre Stimme abgeben können, steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Einen hohen Andrang in den Wahllokalen aufgrund der geringeren Zahl erwartet der Wahlleiter allerdings nicht: „Wir gehen davon aus, dass in diesem Jahr die Briefwahl noch stärker genutzt wird, als in den Jahren zuvor.“

Aufgrund des vermuteten höheren Briefwahlaufkommens ändern sich auch die Anzahl und Aufgaben der Briefwahlvorstände. Vor dem Hintergrund all dieser Änderungen kann eine mögliche zeitliche Verzögerung im Auszählvorgang am Wahlabend trotz aller Bemühungen nicht ganz ausgeschlossen werden. Ob eine öffentliche Veranstaltung zur Präsentation der Wahlergebnisse stattfinden kann, steht zurzeit noch nicht fest.

Änderungen am Wahlvorschlagsverfahren

Auch für Wahlvorschlagsverfahren sind in dem neu verabschiedeten Gesetz Erleichterungen vorgesehen.  

Demnach verlängert sich die Frist, um Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters und der Vertreterinnen und Vertreter des Rates einzureichen, vom 16. Juli 2020 auf den 27. Juli 2020.

Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 27.07.2020, 18 Uhr, im Wahlbüro im Rathaus, Zimmer 234, einzureichen. Es wird allerdings dringend empfohlen, Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Stichtag einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch behoben werden können.

Als Folge verschiebt sich auch der Termin für den Wahlausschuss zur Bestätigung der Wahlvorschläge auf den 3. August 2020.

Eine weitere Erleichterung betrifft insbesondere Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber und die Parteien und Wählergruppen, die Unterstützungsunterschriften einreichen müssen: Sie müssen laut neuer Gesetzeslage weniger Unterschriften für die Wahlvorschläge erbringen – in Herten entspricht das 132 Unterschriften statt bisher 220 von Wahlberechtigten aus dem Stadtgebiet bei der Wahl zum Bürgermeister bzw. zur Bürgermeisterin. Für die Ratswahl sind dem Wahlvorschlag jeweils drei statt bisher fünf Unterstützungsunterschriften je Wahlbezirk beizufügen.

Hintergrund

Am Sonntag, 13. September, finden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt. Eine eventuell erforderliche Stichwahl für die Landrats- bzw. Bürgermeisterwahl ist zwei Wochen später am Sonntag, 27. September, vorgesehen. Die Kommunalwahlen umfassen die Wahl des Landrats, des Kreistags, der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters und des Gemeinderats. Darüber hinaus wird erstmalig die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr ebenfalls im Rahmen der Kommunalwahl gewählt.

Rund 47 Tausend Bürgerinnen und Bürger sind in Herten zur Kommunalwahl wahlberechtigt und können am 13. September oder vier Wochen vorher per Briefwahl ihre Stimme abgeben.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl werden bis zum 23. August in den Haushalten der wahlberechtigten Hertenerinnen und Hertener zugestellt.

Alle Infos zur Kommunalwahl 2020 finden Interessierte unter www.herten.de/kommunalwahl.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ramona Eifert, Telefon: 02366 303-378, r.eifert@herten.de



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