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Magdeburg, 30. Juni 2020
Corona-Tests für Bewohner*innen von Quarantänehausaufgängen obligatorisch
Festlegung des Amtsarztes

Alle Schüler*innen aus den derzeit unter Quarantäne stehenden Hausaufgängen in Magdeburg müssen sich vor dem erneuten Schulbesuch auf das Coronavirus testen lassen. Das hat Amtsarzt Dr. Eike Hennig klargestellt. Ohne ein negatives Testergebnis ist kein Schulbesuch möglich. Dies betrifft auch alle arbeitsfähigen Eltern, die nach dem Ende der 14-tägige Quarantäne wieder arbeiten gehen möchten.

 

Die Tests können am kommenden Wochenende in der Fieberambulanz in der Brandenburger Straße 8 vorgenommen werden. Vor dem Wochenende ist dieser Test nicht möglich, weil der Zeitraum der Quarantäne noch nicht beendet ist.

 

Das Gesundheitsamt hat am gestrigen Montag damit begonnen, die Schulen über die Situation zu informieren. Außerdem wurden Handzettel für die von Quarantäne betroffenen Hausaufgänge in rumänischer Sprache erstellt, die auf die Testpflicht und das weitere Vorgehen hinweisen.

 

Das Magdeburger Gesundheitsamt hatte seit dem 11. Juni insgesamt elf Schulen in verschiedenen Stadtteilen geschlossen. Diese öffnen nach Ablauf einer 14-tägigen Frist wieder.

 

Übersicht der Schließzeiten

(vermerkt ist der letzte Tag der Schließung)

 

Grundschule und Hort „Am Umfassungsweg“ (Neue Neustadt)

bis 26.06.2020

 

Gemeinschaftsschule „Thomas Müntzer“ (Neue Neustadt)

bis 29.06.2020

 

Gemeinschaftsschule „Wilhelm Weitling“ (Neu Olvenstedt)

bis 29.06.2020

 

Gemeinschaftsschule „Heinrich Heine“ (Buckau)

bis 29.06.2020

 

Grundschule und Hort „Salbke“

bis 29.06.2020

 

Berufsbildende Schule IV „Dr. Otto Schlein“ (Westerhüsen)

bis 29.06.2020

 

Grundschule und Hort „Im Nordpark“ (Alte Neustadt)

bis 30.06.2020

 

Grundschule und Hort „Buckau“

bis 30.06.2020

 

Förderschule „Makarenko-Schule“ (Neu Olvenstedt)

bis 30.06.2020

 

Gemeinschaftsschule „Johann Wolfgang von Goethe“ (Sudenburg)

bis 02.07.2020

 

Grundschule und Hort „Westerhüsen“

bis 03.07.2020

 

Am Tag danach können die Schulen wieder öffnen. Abstandsregelungen und andere Hygienefragen in den Bildungseinrichtungen richten sich nach den Vorgaben der Landes-Schulbehörde und ggf. zusätzlich nach der jeweils gültigen Fassung der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Die folgenden Kinder- und Jugendhäuser bleiben bis einschließlich 9. Juli geschlossen. Es handelt sich hierbei um die städtischen Einrichtungen:

- Kinder- und Jugendhaus „Magnet“ in Sudenburg

- Kinder- und Jugendhaus „Altstadt“ am Schleinufer

- Jugendwerkstatt „Buntes Werkstattprojekt“ im Neustädter Feld

 

Einrichtungen in freier Trägerschaft:

- „FaJu“ - Familien- und Jugendzentrum am Rennebogen in Neu Olvenstedt

- Kinder- und Jugendhaus „HOT“ in Buckau

- Kinder- und Jugendhaus „Fuchsbau“ in Sudenburg

- Jugendfreizeiteinrichtung „zone! – der Medientreff“ am Universitätsplatz

 

Auch die Sperrung der folgenden Spiel- und Bolzflächen bleibt bis einschließlich 9. Juli bestehen:

- Spielplatz auf dem Moritzplatz (Neue Neustadt)

- „Polarspielplatz“ hinter dem Gesundheitsamt (Neue Neustadt)

- Spielplatz in Alt Fermersleben/ Ecke Friedrich-List-Straße

- Spielplatz am Gröninger Bad (Salbke)

- Bolzplatz an der Gemeinschaftsschule „Heinrich Heine“

- Spielschiff am Neustädter See



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