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Meldungsdatum: 03.07.2020

Stadt Borken bietet Trampelgeld an

Bei Verzicht auf das Busticket wird eine Wegstreckenentschädigung - das sogenannte "Trampelgeld" - gezahlt. Dadurch soll den Schülerinnen und Schülernein ein Anreiz für die Nutzung des Fahrrades als klimafreundliches Verkehrsmittel gegeben werden.

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport hat am 12.02.2020 - auf Antrag der CDU - einstimmig beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2020/2021 die Möglichkeit des Verzichts auf ein Busticket eingeführt werden soll und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.

Dies ist die Stadtverwaltung nun angegangen und hat alle betroffenen Schülerinnen und Schüler über die Schulen informiert, dass ab dem Schuljahr 2020/2021 bei Verzicht auf das Busticket eine Wegstreckenentschädigung - das sogenannte "Trampelgeld" - gezahlt wird. Dadurch soll den Schülerinnen und Schülernein ein Anreiz für die Nutzung des Fahrrades als klimafreundliches Verkehrsmittel gegeben werden.

1. Wer ist überhaupt berechtigt?

Gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Schülerfahrkosten ist die Verordnung zur Ausführung des §
97 Abs. 4 Schulgesetz NRW (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO). Demnach ist die Übernahme von Schülerfahrkosten nur möglich, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für Schülerinnen und Schüler
· der Sekundarstufe I (Klasse 5 – 10) mehr als 3,5 km
· der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 – 13) mehr als 5 km beträgt.

Schulweg im Sinne der SchfkVO ist der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung und der Schule. Bei Schülerinnen und Schülern, die nicht die nächstgelegene Schule im Sinne des Schulgesetzes NRW besuchen, werden i.d.R. nur die Fahrkosten übernommen, die zur nächstgelegenen Schule entstehen würden.

Durch die Stadt Borken wird der Anspruch auf Schülerbeförderung im Wesentlichen durch die Bereitstellung von Bustickets für den Öffentlichen Personennahverkehr oder den Schülerspezialverkehr gesichert.

2. Trampelgeld bei Verzicht auf das Busticket:

Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit auf das Busticket zu verzichten und stattdessen eine Wegstreckenentschädigung - das sogenannte "Trampelgeld" - geltend zu machen. Das Trampelgeld kann bei der Stadt Borken mit Rückgabe des Bustickets beantragt werden. Die Entscheidung bzw. Festlegung der Schülerinnen und Schüler ist für die Dauer des Schuljahres bindend.

3. Höhe des Trampelgeldes:

Schülerinnen und Schüler, die sich für das Trampelgeld entschieden haben, erhalten zum Schuljahresende eine Pauschale in Höhe von 50 % der jeweiligen Busticketkosten erstattet.

4. Antrag:

Der Antrag auf Erstattung der Schülerfahrkosten ("Trampelgeld") kann auf der Internetseite der Stadt Borken unter https://www.borken.de/stadtleben/bildung/schulen.html heruntergeladen werden.

5. Ansprechpartner:

Bei Fragen stehen Angelika Finke und Andrea Hövelbrinks vom Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport unter der Telefonnummer 02861/939 14 und E-Mail schuelerbefoerderung@borken.de gerne zur Verfügung.


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