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Pressemitteilung vom 07.07.2020
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58636 Iserlohn
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Neubildung des Beirates für Menschen mit Behinderung – Wer möchte mitarbeiten?
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Iserlohn.

Mit der Amtszeit des Rates der Stadt Iserlohn endet nach der Kommunalwahl auch die des aktuellen Beirates für Menschen mit Behinderung. In der konstituierenden Sitzung des Rates am 10. November 2020 wird, durch die dann neu gewählten Ratsmitglieder, über die neuen Mitglieder im Beirat entschieden.

Neben Vertreterinnen und Vertretern der Wohlfahrtsverbände und der Fraktionen gehören dem Beirat je eine Person aus folgenden Behinderten- bzw. Selbsthilfegruppen an: Menschen mit Gehbehinderungen und Rollstuhlfahrer, Menschen mit Sehbehinderungen und Blinde, Gehörlose, Contergan-Geschädigte, Menschen mit psychischen Erkrankungen und Menschen mit geistiger Behinderung sowie bis zu sechs Personen mit inneren Krankheiten. Die Mitarbeit im Beirat ist ehrenamtlich.

Der Beirat hat die Aufgabe, die Belange der Menschen mit Behinderung in Iserlohn gegenüber den Gremien der Stadt Iserlohn und in der Öffentlichkeit zu vertreten.  Er tagt mindestens viermal im Jahr; bei Bedarf öfter. Er kann Arbeitsgruppen bilden, die punktuell die Arbeit des Beirates unterstützen. Diese müssen sich nicht zwangsläufig aus Beiratsmitgliedern zusammensetzen.

Personen, die an einer Mitarbeit im Beirat für Menschen mit Behinderung interessiert sind, können sich von einer Behinderten-  oder Selbsthilfegruppe vorschlagen lassen. Es wird um Meldung bis zum 31. August 2020 gebeten.

Wer Interesse an einer Mitarbeit oder weitere Fragen hat, kann sich gerne an Petra Grieger, Geschäftsführerin des Beirates, bei der Abteilung Teilhabe der Stadt Iserlohn, Telefon 02371 / 217-2011 oder per E-Mail unter behindertenhilfe@iserlohn.de, wenden.

 

 



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Logo des Beirates für Menschen mit Behinderung



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