Meldungsdatum: 17.07.2020

Friedhof: Grabfeld muss geräumt werden

Frist bis Ende September

Auf dem städtischen Friedhof in Bocholt an der Blücherstraße muss das Grabfeld Abteilung N17, auf dem Beerdigungen zwischen dem 15. Dezember 1993 und 27. September 1995 durchgeführt wurden, geräumt werden. Die Fläche wird wieder belegt.

Die Friedhofsabteilung der Stadt Bocholt bittet Angehörige, Grabsteine und Bepflanzungen bis zum 30. September 2020 von der Grabstelle zu entfernen. Bis dahin nicht entfernte Grabsteine und Bepflanzungen werden durch die Friedhofsabteilung geräumt.

Fragen beantwortet die Friedhofsverwaltung Bocholt unter Tel. 02871 24 63-75.

Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Friedhof Bocholt Übersichtsplan

Übersichtsplan des Bocholter Zentralfriedhofs mit den einzelnen Grabfeldern.