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Unna, den 21. Juli 2020

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Unna Nr. 30 „Heidestraße“, 6. Änderung
Kreisstadt Unna.

Ziel des Bebauungsplanes Unna Nr. 30 „Heidestraße“ ist die Neuordnung und planerische Sicherung gewerblicher Nutzungen sowie der Rettungswache. Dazu soll die als Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) festgesetzte Fläche vergrößert und die Grünflächenfestsetzungen um die Teilfläche, die bislang als Sportplatz genutzt wurde, verkleinert werden. Südlich angrenzend wird die bisherige Festsetzung der privaten Grünfläche aufgehoben, um eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr für die Realisierung einer Rettungswache festzusetzen. Diese Nutzung ist bereits provisorisch eingerichtet und soll nun für den Endausbau planungsrechtlich gesichert werden. Das Gebäude der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft Hammer Straße soll in Kürze abgerissen und die Fläche weitgehend dem neuen Gewerbegebiet zugeschlagen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Unna Nr. 30 „Heidestraße“, 6. Änderung, liegt im Norden des Stadtgebietes von Unna, unmittelbar westlich der Hammer Straße und umfasst im Wesentlichen die Außensportanlage „Alte Heide“ sowie die südlich angrenzende Grünfläche.

Die Planunterlagen sowie sämtliche Fachgutachten können während der Offenlegung gem. § 3 PlanSiG im Internet eingesehen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 30 „Heidestraße“, 6. Änderung inkl. Begründung sowie die umweltrelevanten Fachgutachten liegen gem. § 3 (2) BauGB  

in der Zeit vom23.07.2020 bis einschließlich 23.08.2020 

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die Planunterlagen sowie sämtliche Fachgutachten können während der Offenlegung gem. § 3 PlanSiG im Internet eingesehen werden. Diese sind unter der Internetadressehttps://www.unna.de/standort/planen-bauen-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung/planverfahrenzu finden. Hier sind die Planunterlagen als Download abrufbar.

In begründeten Fällen können die Planunterlagen durch Versendung zur Verfügung gestellt werden. Die Unterlagen sind per Mail (bauleitplanung@stadt-unna.de) schriftlich (Kreis-stadt Unna, Dezernat 3 / 61-1 Städtebauliche Planung, Rathausplatz 1, 59423 Unna) oder telefonisch anzufordern (Tel. 02303/103-218).

Über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/nwkönnen die Unterlagen ebenfalls eingesehen werden. Stellungnahmen hierzu können während der o. g. Auslegungsfrist insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail bei der Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / 61-1 Städtebauliche Planung unter den o.g. Kontaktdaten vorgebracht werden.

Für Fragen und Auskünfte stehen Mitarbeitende des Bereiches Stadtplanung zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.



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