Meldungsdatum: 29.07.2020
Nachdem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur darüber informiert hat, dass Änderungen der neusten Bußgeldkatalogverordnung wegen eines Formfehlers teilweise nichtig sind, werden in Niedersachsen Fahrverbote, die auf Grundlage der nichtigen Vorschriften angeordnet wurden, aufgehoben.
Dies gilt auch, wenn die Einspruchsfrist gegen die Bescheide bereits abgelaufen ist. Die Aufhebung erfolgt dann im Gnadenwege.
Betroffene können sich daher auch an die zuständige Bußgeldstelle des Landkreises Peine wenden und die Aufhebung der Fahrverbote schriftlich beantragen.
Als Ansprechpartner stehen hierfür Martin Diedrich unter der Rufnummer 05171/401-5137 und Ines Schmidt unter der Rufnummer 05171/401-5138 zur Verfügung.
Rechtskräftig verhängte Bußgelder und Verwarngelder bleiben dagegen bestehen und werden nicht zurückgezahlt. Eintragungen im Fahreignungsregister werden nicht gelöscht.
Pressekontakt: Katja Schröder, Referat Kreisentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 05171/401-1101
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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