05. August 2020.
In Folge der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 äußern viele Menschen den Wunsch, sich testen zu lassen. Die Stadt Kassel weist darauf hin, dass unbedingt die dafür vorgesehenen Wege eingehalten werden, um verfügbare Kapazitäten effizient zu nutzen.
Erste Anlaufstellen für Tests in Kassel sind die Hausarztpraxen sowie der Ärztliche Bereitschaftsdienst mit dem Testcenter am Klinikum. Reiserückkehrende bzw. Einreisende, die sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, wenden sich für eine solche Testung an ihre Hausarztpraxis oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117. Das Gesundheitsamt Region Kassel testet keine Reiserückkehrenden und meldet sie auch nicht zur Testung bei einem Abstrichzentrum an.
Reiserückkehrende und Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland
Laut einer aktuellen Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums kann sich seit 2. August jeder, der aus dem Ausland nach Deutschland einreist, binnen 72 Stunden kostenlos auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. In Kürze soll zudem eine weitere Anordnung in Kraft treten, wonach Einreisende aus Risikogebieten verpflichtet werden, sich auf Aufforderung durch die zuständigen Behörden testen zu lassen.
Den Einreisenden bzw. Reiserückkehrenden sollen laut Bundesverordnung keine Kosten durch die Tests entstehen. Demnach übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Anders als in anderen Bundesländern sind die Städte und Gemeinden mit ihren Gesundheitsämtern in Hessen keine Vertragspartner der Krankenkassen und können nach jetzigem Stand daher keine Tests vornehmen.
Aufenthalt im Ausland nachweisen durch Rechnung oder andere Belege
Wer sich auf Grund von Symptomen der Atemwegserkrankung testen lässt, muss dafür generell die Krankenkassenkarte vorlegen. Reiserückkehrende oder Einreisende ohne Symptome benötigen darüber hinaus einen Beleg über die unternommene Reise bzw. über den letzten Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands, beispielsweise ein Flug- oder Zugticket, eine Hotelrechnung oder ähnliches.
Über die weitere Organisation der Tests laufen aktuell noch Gespräche zwischen den verschiedenen staatlichen Stellen sowie den Organisationen im Gesundheitswesen.
Unverändert gilt nach wie vor: Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund von Symptomen befürchten, an COVID-19 erkrankt zu sein, wenden sich bitte ebenfalls weiterhin an ihre Hausarztpraxis oder an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117.
Übersicht der bestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19
Übersicht der bestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19, verursacht durch den Erreger SARS-CoV-2 aus der Familie der Coronaviren, im Bereich des Gesundheitsamts Region Kassel (Stand: Mittwoch, 5. August, 9.30 Uhr, Vergleich zum Vortag):
Stadt Kassel: 406 (+2) gemeldete Fälle insgesamt, 7 (+2) aktuell Infizierte
Landkreis Kassel: 443 (+4) gemeldete Fälle insgesamt, 14 (+2) aktuell Infizierte
Aktuelle Informationen gibt es fortlaufend auf www.kassel.de/corona.
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