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Unna, den 06. August 2020

Öffentliche Auslegung des Entwurfs Lärmaktionsplans (Stufe 3) Fortschreibung der des Lärmaktionsplans Stufe 2 der Kreisstadt Unna
Kreisstadt Unna.

Die Kreisstadt Unna führt derzeit, auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung in den §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine Lärmaktionsplanung durch.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans der dritten Stufe in Form einer Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stufe 2, liegt nun vor und wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. Für die Offenlage ist ein Zeitraum von 30 Tagen vorgesehen.

Wegen der aktuellen Situation aufgrund des Corona-Virus ist das Rathaus für den Bürgerverkehr geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Papierunterlage ist daher derzeit nicht möglich. Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann daher derzeit ausschließlich in digitaler Form gem. § 3 PlanSiG im Internet unter folgenden Link eingesehen werden: https://www.unna.de/standort/nachhaltige-stadt/laermaktionsplan.Hier sind die Planunterlagen als Download abrufbar.

Der Planentwurf steht vom 12. August 2020 bis 10. September 2020 einschließlich zur Verfügung. Während dieses Auslegungszeitraumes können von Jedermann Anregungen zur Lärmaktionsplanung schriftlich oder während der Dienststunden telefonisch zur Niederschrift vorgebracht werden.

In begründeten Fällen können die Planunterlagen durch Versendung zur Verfügung gestellt werden. Die Unterlagen sind per Mail (bauleitplanung@stadt-unna.de) schriftlich (Kreis-stadt Unna, Dezernat 3 / 61-1 Städtebauliche Planung, Rathausplatz 1, 59423 Unna) oder telefonisch anzufordern Tel. 02303/103-218.


Für Fragen und Auskünfte stehen Mitarbeitende des Bereiches Stadtplanung zur Verfügung.



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