Bürgerbegehren Karlsplatz: Städtische Gremien entscheiden über Zulässigkeit

11. August 2020.

Nach der Prüfung durch die Verwaltung der Stadt Kassel ist das Bürgerbegehren „Rettet den Karlsplatz“ zulässig. Oberbürgermeister Christian Geselle hat angekündigt, entsprechende Vorlagen zur Feststellung der Zulässigkeit in die städtischen Gremien einzubringen. Der Magistrat soll in seiner Sitzung am 17. August und die Stadtverordnetenversammlung am 31. August entscheiden.

 

Am 3. Juli 2020 hatte die Initiative „Rettet den Karlsplatz“ rund 7.000 Unterschriften eingereicht. Nach Prüfung von 5.971 Unterschriften genügen mindestens 4.700 den gesetzlichen Anforderungen, weshalb das erforderliche Unterschriftenquorum erreicht ist, das nach den Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung bei 4.500 für die Stadt Kassel liegt. Außerdem ist das Bürgerbegehren nach Prüfung durch das Rechtsamt auch rechtlich zulässig.

 

Mit dem Bürgerbegehren wird beantragt, einen Bürgerentscheid zu folgender Frage durchzuführen: „Sind Sie dafür, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Kassel vom 11. Mai 2020, Vorlage Nr. 101.18.1512 (Neubau eines documenta-Instituts) zur Bebauung der Oberen Karlsstraße (Parkplatz) mit dem documenta-Institut aufzuheben?“

 

Laut Hessischer Gemeindeordnung darf ein Bürgerentscheid frühestens drei Monate nach Feststellung der Zulässigkeit in der Stadtverordnetenversammlung und spätestens sechs Monate danach stattfinden. Sollte es am 31. August 2020 in der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Mehrheit geben, wäre das zwischen dem 6. Dezember 2020 und dem 28. Februar 2021 möglich. Oberbürgermeister Geselle schlägt Magistrat und Stadtverordneten vor, den Bürgerentscheid am 6. Dezember 2020 durchzuführen.

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