Integrationsratswahlen 2020

13.08.2020 | Herten

Wahlbenachrichtigungen werden zugesandt

Am Tag der Kommunalwahl, Sonntag, 13. September, werden auch die Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Herten gewählt. Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, bekommen eine Wahlbenachrichtigung zugesandt und sind damit wahlberechtigt. Die Stimme der Wählerinnen und Wähler kann auch vorab ab dem 17. August im Briefwahlbüro abgegeben werden.

Zur Wahl stehen zwei Listenwahlvorschläge und eine Einzelkandidatin. Wie schon in den Vorjahren stellen sich die „Multikulturelle Liste des Hauses der Kulturen“ und die Liste „Gemeinsam für Herten“ zur Wahl. Außerdem tritt Munevera Ackermann als Einzelkandidatin an.

„Der Integrationsrat ist die politische Interessenvertretung der Menschen mit Migrationshintergrund in Herten. Er ist ein wichtiges Instrument für die Sicherung der aktiven Teilhabe an den Entwicklungen und Entscheidungen. Berechtigte sollten unbedingt von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen“, wirbt Dr. Karsten Schneider, Dezernent für Bildung und Soziales der Stadt Herten.

Wahlberechtigt ist, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Geburt im Inland als Kind eines ausländischen Elternteils erworben hat. Außerdem müssen Wahlberechtigte am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem 28. August (16. Tag vor der Wahl) in der Stadt Herten ihre Hauptwohnung haben.

Personen, die wahlberichtigt sind und nicht in dem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können sich bis zum 28. August in das Wählerverzeichnis eintragen lassen und nachträglich einen Wahlschein beantragen. Sie haben den Nachweis über ihre Wahlberechtigung mitzuführen.

In jedem Fall müssen folgende Personen aktiv den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen:

  1. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder
  2. als Kind ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erworben hat und
  3. von der Meldepflicht befreite EU-Bürger*innen.

Die Eingebürgerten müssen bitte die Einbürgerungsurkunde vorlegen.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Vier Wochen vor der Wahl, also am Montag, 17. August, öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus-Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal. Der barrierefreie Zugang ist für Menschen mit Gehbehinderung durch einen Aufzug sichergestellt. Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:

- montags 8 bis 16 Uhr
- dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr
- donnerstags von 8 bis 12.30 und 14 bis 17.30 Uhr

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 0 23 66 / 303 393, c.herzog@herten.de



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