Gesundheitsamt informiert über positive Testergebnisse, sobald sie vorliegen

13. August 2020.

Aktuell läuft eine Vielzahl von Anrufen und Anfragen beim Gesundheitsamt Region Kassel auf. Es melden sich zahlreiche Menschen auch über die Behörden, die auf Ergebnisse von ihren Corona-Tests warten.

 

Grund dafür ist die im gesamten Bundesgebiet stark gestiegene Zahl von Testungen. Da sich inzwischen alle Reiserückkehrenden laut einer Bundesverordnung kostenlos auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen können, sind die Kapazitäten in den Laboren nahezu vollständig ausgelastet.

 

„Wir haben Verständnis dafür, dass die Situation für alle Beteiligten aktuell nicht zufriedenstellend ist. Aber sobald dem Gesundheitsamt positive Testergebnisse vorliegen, werden die Betroffenen umgehend informiert“, versicherte Amtsleiterin Regine Bresler. Negative Testergebnisse würden hingegen in aller Regel von Hausarztpraxen oder den COVID-Koordinierungszentren (Abstrichstellen) übermittelt.

 

Das Gesundheitsamt Region Kassel bittet alle Betroffenen darum, von weiteren Anrufen und Nachfragen abzusehen, um Testergebnisse in Erfahrung zu bringen.

 

Hausarztpraxen und COVID-Koordinierungscenter testen Reiserückkehrende

Anlaufstellen für Tests in Kassel sind die Hausarztpraxen sowie das COVID-Koordinierungscenter am Klinikum. Reiserückkehrende bzw. Einreisende, die sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, wenden sich für eine Testung an ihre Hausarztpraxis oder an die Hotline der ärztlichen Termin-Servicestelle unter der Rufnummer 116 117. Das Gesundheitsamt Region Kassel testet keine Reiserückkehrenden und meldet sie auch nicht zur Testung beim COVID-Koordinierungscenter an.

 

Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten

Laut aktueller Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums müssen sich Einreisende seit dem 8. August 2020 auf SARS-CoV-2 testen lassen, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben. Das negative Testergebnis ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Aufforderung vorzulegen. Entgegen der bisher gültigen Hessischen Verordnung für Reiserückkehrende (1. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus) entfällt die zusätzliche Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses.

 

Überdies besteht eine Meldepflicht für Einreisende aus einem Risikogebiet bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt. Wer bei der Einreise eine sogenannte Aussteigekarte vollständig ausgefüllt hat, muss sich nicht noch einmal zusätzlich melden.

 

Einreisende aus Nicht-Risikogebieten

Jeder, der aus einem Nicht-Risikogebiet nach Deutschland einreist, kann sich ebenfalls binnen 72 Stunden kostenlos auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen, eine Verpflichtung dazu besteht in diesem Fall aber nicht. Die internationalen Risikogebiete werden fortlaufend auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts aktualisiert und veröffentlicht: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

Nachweis über einen Aufenthalt in einem Risikogebiet

Der Nachweis über einen Aufenthalt in einem Risikogebiet kann beispielsweise durch die Vorlage eines Boarding-Pass, eines Tickets, einer Hotelrechnung oder ähnlichem erbracht werden. Wichtig ist, dass der Einreisende glaubhaft machen kann, dass ein entsprechender Auslandsaufenthalt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise stattgefunden hat.

 

Kosten für die Testungen

Den Einreisenden bzw. Reiserückkehrenden entstehen laut Bundesverordnung keine Kosten durch einen Test, wenn er innerhalb von 72 Stunden durchgeführt wurde. Die Abrechnung der Kosten läuft über die Kassenärztliche Vereinigung, bezahlt werden die Testungen aber nicht von den Krankenkassen, sondern aus dem Gesundheitsfond.

 

Bürgerinnen und Bürger mit Symptomen eines Atemwegsinfekts

Unverändert gilt: Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund von Symptomen befürchten, an COVID-19 erkrankt zu sein, wenden sich bitte zunächst telefonisch an ihre Hausarztpraxis oder an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117. Wer aufgrund von Symptomen getestet wird, muss dafür eine Krankenkassenkarte vorlegen.

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