Meldungsdatum: 17.08.2020
Die Stadt Borken weist auf den Inklusionsscheck NRW hin. Die Landesregierung fördert Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die noch in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Antragsberechtigt sind alle Vereine, Organisationen und Initiativen. Die Antragsfrist läuft bis zum 01.10.2020. Dabei sind natürlich die während der Corona-Pandemie landesweit geltenden Regeln zu beachten. Mit dem Inklusionsscheck werden gute Ideen und Aktivitäten vor Ort mit 2.000 Euro pro Scheck unterstützt.
Gefördert werden kann z. B. die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern, Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, Barrierefreie Umgestaltung von Webseiten, Anschaffungen mobiler Rampen zur Unterstützung von Barrierefreiheit, Unterstützung von Maßnahmen der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. Es können darüber hinaus auch andere Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie geeignet sind, Inklusion vor Ort sichtbar und erlebbar zu machen. Insgesamt 300 dieser Schecks stehen landesweit bis Ende 2020 zur Verfügung. Ausführlichere Informationen (auch in Gebärdensprache) sind zu finden unter: https://www.mags.nrw/inklusionsscheck.
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